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Ministerin-Vorschlag zu Maklerkosten: Risiken für Hauskäufer!

Presseinformation / Steuerpolitik 15.08.2018

BdSt macht klar: „Bestellerprinzip“ kann Grunderwerbsteuer erhöhen

Wohnen ist zu teuer – deshalb muss die Politik mit Vorschlägen gegensteuern, die den Bürgern wirklich weiterhelfen! Doch die aktuelle Idee von Bundesjustizministerin Katarina Barley, das sogenannte Bestellerprinzip auch beim Grundstückserwerb einzuführen, ist eher hinderlich als vorteilhaft. Denn dadurch könnte sich der Haus- oder Grundstücksverkauf deutlich verteuern, weil die Grunderwerbsteuer steigt.

Das steckt dahinter: Nach dem Plan aus dem Bundesjustizministerium sollen die Kaufnebenkosten bei einem Immobilienerwerb sinken. Deshalb soll künftig nicht mehr der Käufer den Makler bezahlen, sondern der Besteller, also der Verkäufer. Zu befürchten ist aber, dass der Verkäufer die Kosten für den Makler dann in den Verkaufspreis einrechnet, sodass dieser vor allem in begehrten Wohnlagen weiter steigt. Daraus ergeben sich handfeste steuerliche Folgen, wie der Bund der Steuerzahler deutlich macht: Denn Anknüpfungspunkt für die Grunderwerbsteuer ist der Kaufpreis. Je höher der Kaufpreis, desto höher fällt auch die Steuer aus. 

Aus Verbandssicht wird der Eigentumserwerb durch den Vorschlag nicht unbedingt günstiger, sondern eventuell sogar teurer. Besser wäre es, die Grunderwerbsteuer direkt zu senken oder einen Freibetrag für den Erwerb eines Familienwohnheimes einzuführen. Das wäre eine echte Alternative, um den Erwerb von Wohneigentum zu fördern! 

Kostenlose Service-Hotline für interessierte Bürger: 0800/883 83 88

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