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Mehrwertsteuersatz für Lieferung von Speisen und Getränken

Stellungnahmen & Eingaben / Freiberufler / Unternehmen 30.08.2012

Bislang macht es einen Unterschied, ob die Currywurst im Stehen oder im Sitzen am Imbissstand verzehrt wird. Während der Verzehr im Stehen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz belegt wird, sind für Fritten und Co., die im Sitzen verspeist werden, 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Dieses Chaos soll nun mit einem Verwaltungsschreiben beseitigt werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat dazu den Entwurf eines Verwaltungsschreibens vorgelegt. Der Bund der Steuerzahler wird im September zu diesem Entwurf kritisch Stellung nehmen.

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