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Mehr Vorteile beim Homeoffice!

Service GmbH / Top News 12.08.2020

BdSt fordert Werbungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat

Arbeitnehmer, die im Homeoffice tätig sind, sollten keine steuerlichen Nachteile haben. Schließlich sorgen auch sie in der Corona-Krise dafür, dass ein Betrieb am Laufen gehalten wird. Deshalb muss die Bundesregierung Änderungen im Steuerrecht vornehmen! Deshalb fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel in den Medien eine Werbungskostenpauschale von monatlich 100 Euro.

Zur steuerlichen Absatzbarkeit einer provisorischen Arbeitsecke in Homeoffice-Zeiten macht Holznagel gegenüber der Rheinischen Post deutlich: „Als Bund der Steuerzahler haben wir uns schon früh dafür eingesetzt, dass die Homeoffice-Kosten steuerlich besser berücksichtigt werden – denn bisher kann nur ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt werden. Aber auch diejenigen, die nur eine provisorisch eingerichtete Arbeitsecke haben oder am Küchentisch tätig werden und ihre Firma am Laufen halten, sollten hier eine steuerliche Anerkennung bekommen. Deshalb plädieren wir für eine Werbungskostenpauschale von monatlich 100 Euro.“

Aktuell gilt: Werden private Geräte wie Computer, Laptops, Telefone oder die eigene Internetleitung genutzt, muss das vom Finanzamt besser berücksichtigt werden. Dazu ist ein Nachweis der Telefon- und Internetkosten erforderlich. Pauschal werden lediglich 20 Prozent, maximal 20 Euro pro Monat, anerkannt. Und: Arbeitsmittel müssen einzeln abgesetzt – ggf. sogar über mehrere Jahre – abgeschrieben werden. Deshalb fordern wir als Bund der Steuerzahler, diese Kosten sowie eine Arbeitsecke im Wohn- oder Schlafzimmer anzuerkennen. Bislang zählt bei der Steuer nur ein Extra-Arbeitszimmer. Dazu betont Holznagel in der BILD am SONNTAG, dass es besser wäre, eine Pauschale von monatlich 100 Euro ohne Nachweis zu akzeptieren, wenn der Arbeitnehmer überwiegend im Homeoffice tätig war. Dazu sollte eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Zeit im Homeoffice genügen.

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