Mehr Netto vom Brutto
Gehaltserhöhungen freuen jeden Arbeitnehmer und leider auch das Finanzamt. Denn nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben kommt bei vielen Arbeitnehmern gerade einmal die Hälfte der Gehaltserhöhung an. Es gibt aber andere Möglichkeiten für Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zu belohnen und zu motivieren, die steuerlich günstiger sind als eine Gehaltserhöhung. Welche das sind, darüber informiert der neue kostenlose Ratgeber vom Bund der Steuerzahler „Mehr Netto vom Brutto – Das A-Z der lohnsteuerfreien Zuwendungen“.
Der Ratgeber bietet eine umfassende Übersicht über Gehaltsextras, die steuer- und sozialabgabenfrei beim Arbeitnehmer ankommen. Ob Kindergartenzuschuss, Gutscheine, betriebliche Altersvorsorge oder Mahlzeiten: „Mehr Netto vom Brutto“ informiert anschaulich, was bei den Gehaltsextras vom Arbeitgeber zu beachten ist und welche umsatzsteuerlichen Auswirkungen die Leistungen haben, damit keine Fehler unterlaufen
Aber auch für Arbeitnehmer bietet der Ratgeber Anregungen für die nächste Gehaltsverhandlung. Denn warum nicht lieber EDV-Geräte vom Arbeitgeber bezahlen lassen als eine Gehaltserhöhung zu beantragen, von der vielleicht nur die Hälfte ankommt?
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Den Widerruf richten Sie bitte an: Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfange Broschüre ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Ãœbrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.