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Maskenbeschaffung teurer als nötig

Top News 17.06.2021, Philipp Behm

Mangelnde Steuerung der Beschaffung verursacht hohe Kosten und Lagerbestände

Zu Beginn der Corona-Pandemie stieg die Bundesregierung in die Beschaffung von Masken ein, um auch Krankenhäuser und Arztpraxen versorgen zu können. Mangelnde Steuerung der beschafften Mengen hat dem Steuerzahler unnötige Kosten aufgebürdet. Zu diesem Schluss kommt ein bisher unveröffentlichter Bericht des Bundesrechnungshofs. Zudem sitzt der Bund auf einem Berg Masken, der bisher nicht benötigt wurde.

Als Anfang 2020 die erste Welle der Covid-19-Pandemie auf Deutschland zurollte, waren Masken, Schutzkittel und Desinfektionsmittel Mangelware und die Preise schossen in die Höhe. In den Krankenhäusern und Arztpraxen musste das Personal zum Teil ohne ausreichenden Schutz arbeiten. Grundsätzlich deckt jedes Krankenhaus, jede Pflegeeinrichtung und jede Arztpraxis den eigenen Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung selbst. Doch auf den nationalen und internationalen Märkten war die Ausrüstung knapp und umkämpft. Auch für die Bevölkerung war es schwierig, geeignete Schutzmasken zu kaufen.

Da weder der Bund noch die Bundesländer ausreichende Mengen an entsprechender Schutzausrüstung vorgehalten hatten, setzte nun rege Betriebsamkeit ein. Der Bund begann Anfang März 2020 über verschiedenen Wege selbst Schutzausrüstung zu organisieren, um die Versorgung sicherzustellen. Teile davon wurden anschließend über die Bundesländer bzw. Kassenärztlichen Vereinigungen an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie Arztpraxen verteilt; auch das Technische Hilfswerk (THW) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erhielten Masken.

Rund 7 Milliarden Euro für Masken

Insgesamt kostete die Beschaffung den Bund in den Jahren 2020 und 2021 rund 7 Milliarden Euro. Die vergleichsweise hohen Kosten der hektischen Maskenbeschaffung hat der Bund der Steuerzahler frühzeitig thematisiert. Insbesondere das sogenannte Open-House-Verfahren, bei dem keine Obergrenze der zu liefernden Masken festgesetzt ist, hat der BdSt kritisch gesehen.

Ein bisher unveröffentlichter Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH), der dem BdSt vorliegt, kommt nun zum Schluss, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) über kein Verfahren zur systematischen Mengensteuerung über die parallel laufenden Beschaffungswege verfügte. Im Ergebnis wurden weit mehr Masken beschafft als benötigt.

Unwirtschaftliche Beschaffung

Die übermäßige Beschaffung war unwirtschaftlich, da die Masken in einer Zeit besonders hohen Preisen gekauft wurden. Zudem fallen durch die hohen eingelagerten Bestände weitere Kosten an. Die sogenannten Annexkosten, die neben Lagerung und Transport auch die Qualitätsprüfung, externe Beratung sowie anwaltliche Vertretung umfassen, belaufen sich laut BRH auf rund 320 Millionen Euro in den Jahren 2020 und 2021. Rund ein Jahr nach Ausbruch der Pandemie (Stand 1. April) betrug der Lagerbestand des BMG aus der Beschaffung insgesamt rund 2,4 Milliarden Masken (FFP2 und OP-Masken). Um Teile dieser Masken gibt es nach wie vor Streit um die Qualität.

Dass der Bund in der Notsituation Anfang 2020 in die Beschaffung von Schutzausrüstung eingestiegen ist, war eine richtige Entscheidung. Jedoch wird immer deutlicher, dass dabei die wichtigen Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter die Räder geraten sind. Das Ergebnis der offenbar nicht vorhandenen wirksamen Mengensteuerung der Beschaffung: Unnötig hohe Kosten für die Beschaffung und Lagerung, andauernde Rechtsstreitigkeiten und ein Berg an Masken, der bisher nicht zur Bekämpfung der Pandemie zum Einsatz kommt.


Aus den Fehlern lernen

Aus diesen Fehlern muss gelernt werden: Jetzt muss geprüft und entschieden werden, welche der Masken weiterhin für die Bekämpfung der Pandemie eingesetzt werden können. Für den Aufbau der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz muss ein bedarfsgerechtes Konzept erarbeitet werden. Dies muss mit den Maßnahmen der Länder abgestimmt und koordiniert werden. Zudem muss künftig ein abgestimmtes und konkretes Beschaffungsmanagement für Krisensituationen gelten. Weitere unkoordinierte Aktionen können wir uns nicht leisten. Und nicht zuletzt: Der Staat muss Preisprüfer einschalten. Diese können auch nachträglich prüfen, ob die hohen Preise, die in der Notsituation gezahlt wurden, tatsächlich immer angemessen waren. Wenn die Preise überhöht waren, muss der Staat Geld zurückfordern.

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