Liegenschaftszinssatz bei der Erbschaftsteuerbewertung
FG Berlin/Brandenburg 3 K 3022/22 BFH: II R 15/25
Streitfrage: Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Klage zur Bewertung eines Mietwohngrundstücks für Zwecke der Erbschaftsteuer. Streitpunkt ist die Höhe des anzuwendenden Liegenschaftszinssatzes nach § 188 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG). Die Kläger – eine Erbengemeinschaft – halten den vom Finanzamt angesetzten Zinssatz für deutlich zu niedrig und verlangen stattdessen einen Liegenschaftszins von 5 %.
Sachverhalt: Bewertet wurde ein Mietwohngrundstück im Berliner Verwaltungsbezirk Tempelhof-Schöneberg nach dem typisierten Ertragswertverfahren im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Erbschaftsteuer.
Das Finanzamt legte zunächst einen steuerlichen Liegenschaftszinssatz von 0,9 % zugrunde. Die Kläger hielten diesen Zinssatz für realitätsfern und machten im Einspruchsverfahren geltend, dass ein Zinssatz von 5 % anzusetzen sei.
Im Einspruchsverfahren erhöhte das Finanzamt den Zinssatz auf 1,08 %. Das Finanzgericht setzte den...
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