Endspurt für Steuersparer
Vortrag "Aktuelles zur Grundsteuer" in Düsseldorf
Landeshaushalt – konsolidieren – jetzt!
Die Zeit der wohlgesetzten Worte bei der Vorstellung des Jahresberichts 2024 des Landesrechnungshofs NRW (LRH) ist vorbei. Der LRH sagt nun mit aller Schärfe, was er gebetsmühlenartig seit vielen Jahren dem Land NRW und der Öentlichkeit vorträgt: Der Landeshaushalt bende sich in einer prekären Lage, die Haushaltslage spitzte sich immer mehr zu. Alle Ausgaben und Aufgaben müssten auf den Prüfstand gestellt und anschließend priorisiert werden.
Bislang scheint die Landesregierung ihre Ohren auf Durchzug gestellt zu haben, denn im neuen Berichtsjahr ist alles nur noch schlimmer geworden. Laut LRH erhöht sich 2023 im vierten Jahr in Folge der Schuldenstand des Landes durch die Aufnahme von Notlagenkrediten weiter und erreicht damit einen neuen Rekordwert von 164,6 Milliarden Euro. „Diese Verschuldung kommt Nordrhein-Westfalen teuer zu stehen“, stellt die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Prof. Dr. Brigitte Mandt, bei der Veröentlichung des Jahresberichts 2024 fest.
Nachhaltig hohes Ausgabenniveau
Grund zur Besorgnis bestehe auch wegen der sich abzeichnenden verhaltenen konjunkturellen Entwicklung: Die Steuereinnahmen als wichtigste Einnahmequelle des Landes würden nicht mehr im gleichen Umfang wie in den Vorjahren steigen und blieben deutlich hinter den bisherigen Erwartungen zurück. Diese nanzwirtschaftlich schwierigen Bedingungen würden auf ein schon seit Jahren nachhaltig hohes Ausgabenniveau treen. Verbunden mit der schon vor den Krisenjahren bestehenden enormen Schuldenlast von fast 144 Milliarden Euro zeige sich, dass jetzt erst recht eine restriktive und zielgerichtete Ausgabenpolitik und eine allumfassende Aufgabenkritik unerlässlich seien. Nur durch einen dauerhaft strukturell ausgeglichenen Haushalt könnten nanzielle Handlungsspielräume entstehen, um auf künftige Aufgaben reagieren zu können. Dies zu ermöglichen, sei Verpflichtung einer generationengerechten Haushalts- und Finanzpolitik.
Kritik an Einzelfällen
Neben der Einschätzung zum Haushalt des Landes NRW schildert der Jahresbericht des LRH NRW in 2024 auch wieder 24 konkrete Fälle, in denen einzelne NRW-Ministerien und die allgemeine Finanzverwaltung Landesmittel in der Vergangenheit nicht durchgehend zweckmäßig und vorausschauend eingesetzt haben. So rügten die LRH-Prüfer das Ministerium des Inneren für einen Verstoß gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei den Regionalen Trainingszentren der Polizei NRW. Seit 2012 errichtet das Land sukzessive zwölf Regionale Trainingszentren für die Polizei. Der LRH hatte bereits in einer früheren Prüfung des ersten Trainingszentrums eine Unterauslastung für das Jahr 2013 festgestellt. Die aktuelle Prüfung zeigte, dass in einem weiteren Trainingszentrum deutlich mehr Einsatztrainings möglich waren als das Ministerium des Innern geplant hatte. Der LRH hatte bereits aufgrund seiner früheren Prüfung ein Auslastungscontrolling empfohlen. Dies wurde aber nicht umgesetzt.
Kostenexplosion und intransparente Entscheidungswege fand der LRH bei der Sanierung des Schauspielhauses Düsseldorf. Die Gesamtkosten für die Sanierung sind von rund 6,5 auf rund 21,5 Millionen Euro gestiegen. Kostenermittlung und Projektplanung waren mangelhaft. Ein ganzheitliches Sanierungskonzept fehlte. Auch das Verfahren zur Bewilligung von Zuwendungen war fehlerhaft. Das verantwortliche Ministerium für Kultur und Wissenschaft und die Bezirksregierung Düsseldorf haben Optimierungen angekündigt.
Strukturelle Fehlerquellen
Auch die Kosten- und Zeitplanung bei Straßenbaumaßnahmen des Landes muss verbessert werden. So konnte der Landesbetrieb Straßen.NRW den Kosten-, Leistungs- und Terminrahmen bei einem Großteil der von ihm beauftragten Straßenbaumaßnahmen nicht einhalten. Bei rund 83 Prozent der 295 untersuchten Bauverträge wurden die ursprünglichen Auftragssummen überschritten. Insgesamt ergaben sich Mehrkosten in Höhe von rund 101 Millionen Euro. Dies entspricht einer durchschnittlichen Verteuerung von etwa 30 Prozent. Die den Bauverträgen zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisse waren regelmäßig ungenau und unvollständig. Die mit den Baufirmen ursprünglich vereinbarten Bauzeiten wurden in circa 73 Prozent der untersuchten Fälle zum Teil deutlich überschritten.
Große Regelungs- und Umsetzungsdefizite prägen das Bild, wenn das Land erbt. Die Bezirksregierungen, die im Land für diese Erbschaften zuständig sind, handeln nicht nur uneinheitlich, sondern vielfach auch nicht rechtskonform. Hierdurch wird das geerbte Vermögen weder ordnungsgemäß verwaltet noch angemessen verwertet.
Bei einem Blick in die Keller der Staatsanwaltschaften stellten die LRH-Prüfer fest, dass die ordnungsgemäße Verwahrung von Gegenständen, die als Beweismittel in Gerichtsverfahren dienen (Asservate), bei einigen Staatsanwaltschaften nicht sichergestellt ist. Nur drei von 19 Staatsanwaltschaften hatten einen vollständigen Überblick über ihre Asservate. Deren Entgegennahme, Verwertung und Vernichtung kann wirtschaftlicher gestaltet werden. Der LRH hat dem Ministerium der Justiz Vorschläge zur Verbesserung der Asservatenverwaltung und zur Reduzierung ihrer Kosten unterbreitet. Das Ministerium hat erste Maßnahmen zur Umsetzung dieser Vorschläge eingeleitet.
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