Steuerwehr-Tour in Verl
BdSt NRW besorgt über neue Landesschulden
Land äußert sich widersprüchlich zu Transparenzgesetz
Seit mehr als zehn Jahren wartet Nordrhein-Westfalen auf ein Transparenzgesetz. Die damalige rot-grüne Landesregierung (2012 bis 2017) hatte den Bürgern ein Transparenzgesetz versprochen und schließlich nicht verabschiedet. Während unter Schwarz-Gelb (2017-2022) ein Transparenzgesetz kein Thema war, will die jetzige NRW-Regierung prüfen, inwieweit das Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt werden kann. Aktuelle Antworten aus dem Büro von Ministerpräsident Hendrik Wüst und dem Innenministerium machen allerdings wenig Hoffnung auf ein Transparenzgesetz noch in dieser Legislaturperiode.
Der Bund der Steuerzahler NRW und seine Partner vom Bündnis „NRW blickt durch“ hatten Ministerpräsident Henrik Wüst im Januar 2024 aufgefordert, die Einführung eines Transparenzgesetzes in Nordrhein-Westfalen endlich zur Chefsache zu machen. Anlass war, dass für den Untersuchungsausschuss zur Rahmedetalbrücke Hunderttausende Blatt Papier ausgedruckt und erneut eingescannt werden sollten. Der Papierstapel würde den Rheinturm neben dem Landtag um mehr als 100 Meter überragen. Hier zeigt sich, wie sehr Nordrhein-Westfalen in Sachen Digitalisierung hinterherhinkt. Ein Landes-Transparenzgesetz würde hingegen sicherstellen, dass sämtliche Verträge, Gutachten und Vorlagen bereits bei ihrer Entstehung digitalisiert und, sofern es sich nicht um geschützte Daten handelt, veröentlicht werden müssten.
Antwort aus dem Büro des Ministerpräsidenten
Die Antwort aus dem Büro des Ministerpräsidenten war kurz und nichtssagend. Demnach stelle sich die Landesregierung der Mammutaufgabe der Digitalisierung und habe zugesichert, im Rahmen der dafür unabdingbaren Transformation der Landesverwaltung auch eine Weiterentwicklung des bestehenden Zugangs von Bürgerinnen und Bürgern zu Informationen öentlicher Stellen zu prüfen. Der ressortübergreifende Beratungsprozess hierzu dauere noch an. Der BdSt NRW fragte bei der Staatskanzlei nach, seit wann und wie häug diese ressortübergreifenden Beratungsprozesse stattnden würden, wer daran beteiligt sei, ob es bereits Zwischenergebnisse gebe oder wann damit zu rechnen sei? Doch ressortübergreifende Beratungsprozesse findet offensichtlich gar nicht statt. „Die Landesregierung
wird das Thema in dieser Legislaturperiode aufgreifen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Ein darüberhinausgehender „ressortübergreifender Beratungsprozess“ wurde im Koalitionsvertrag nicht vereinbart.“, so die ernüchternde Antwort aus dem Innenministerium. Gut zwei Jahre ist die neue Regierung im Einsatz.
Transparenz bei anderen Bundesländern
Bei diesen widersprüchlichen und enttäuschenden Antworten ist zu befürchten, dass es mit einem Transparenzgesetz auch unter schwarz-grün nichts wird. Hamburg setzt bereits seit 2014 Maßstäbe für Transparenz. Seit gut zehn Jahren können die Bürger dort kostenlos im Internet Einblick nehmen in Senatsbeschlüsse, Verträge, Gutachten, Studien oder wesentliche Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen. Mittlerweile sind mit Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen weitere Bundesländer nachgezogen und haben Transparenzgesetze erlassen, während NRW hinter der Entwicklung zurück bleibt.
Vorteile eines Transparenzgesetzes
- Ein Transparenzgesetz ist nicht nur für Bürgerinnen und Bürger wichtig.
- Das Gesetz stärkt auch die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments gegenüber der Regierung.
- Es hilft Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Arbeit.
- Mehr Transparenz schafft letztlich auch mehr Vertrauen und stärkt die Demokratie.
Zudem zeigt die Erfahrung aus anderen Bundesländern, dass es die Verwaltungen selbst sind, die ein Transparenzgesetz am meisten nutzen. Es bewirkt eine immense Beschleunigung des Datenaustausches
zwischen verschiedenen Landesämtern und hilft damit bei der Beschleunigung von Planungsverfahren. Ein Transparenzgesetz könnte so zum Wirtschaftsfaktor für den Industriestandort NRW werden. Zu befürchten ist, dass nun eine dritte NRW-Regierung es nicht schafft, die Innovationskraft eines Transparenzgesetzes zu nutzen.
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