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+++ Kurzarbeitergeld: Arbeitsplätze sichern / Aber: keine sofortige Liquiditätshilfe für Unternehmen +++

Service GmbH / Corona 05.05.2020

Seit Anfang März haben rund 750.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Mit diesem Instrument sollen in der Corona-Krise Kündigungen vermieden und damit Arbeitsplätze gesichert werden. Das Kurzarbeitergeld dient allerdings nicht der Liquiditätssicherung von Betrieben, schreibt die Bundesarbeitsagentur in einer heutigen Meldung. Damit reagiert die Behörde offenbar auf zahlreiche Nachfragen von Unternehmen, die noch auf die Erstattung des an ihre Mitarbeiter ausgezahlten Kurzarbeitergeldes warten.

Zum Hintergrund

Beim Kurzarbeitergeld gibt es zwei Antragsstufen. Bei der Anzeige von Kurzarbeit prüft die Arbeitsagentur, ob grundsätzlich die Fördervoraussetzungen vorliegen. Liegen diese vor, kann Kurzarbeit realisiert werden. Der Antrag löst also noch keine Zahlung aus. Stattdessen überweist der Betrieb das Kurzarbeitergeld zunächst an die Beschäftigten, tritt also in Vorleistung. Danach reicht er die Abrechnung bei der Arbeitsagentur ein. Erst nach Prüfung dieser monatlichen Abrechnungen darf die Arbeitsagentur das Kurzarbeitergeld für den abgeschlossenen und abgerechneten Monat überweisen. Mittlerweile bearbeiten mehr als  8.500 Beschäftigte bei der Arbeitsagentur das Kurzarbeitergeld. Im Regelfall werden die Abrechnungen binnen 15 Tagen bearbeitet, so die Behörde.

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