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Kredite in Schweizer Franken: Schrecken ohne Ende?

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 16.09.2024, Jens Ammann

Fast zehn Jahre nach dem Millionen-Desaster durch Kredite in Schweizer Franken (CHF) fragt der BdSt NRW bei den Kommunen, die Kassenkredite in CHF hatten, nach, was daraus geworden ist.

Es ist fast zehn Jahre her: Im Januar 2015 verloren viele NRW-Kommunen quasi über Nacht zig Millionen Euro. Der Grund: Der Wechselkurs zum Schweizer Franken wurde freigegeben. Für Kredite, die in CHF aufgenommen wurden, mussten wesentlich mehr Euro zurückgezahlt werden als dafür aufgenommen worden waren. Viele Kommunen erlitten Millionenverluste, Essen zum Beispiel 87 Millionen Euro. Doch die Ruhrgebietsstadt reagierte schnell und stieg noch im selben Jahr vollständig aus den Franken-Krediten aus. Andere Städte und Gemeinden haben wesentlich länger gebraucht, zwei haben überraschenderweise heute noch immer Kredite in Schweizer Franken in den Büchern.

Diese Städte haben sich inzwischen endgültig von den Schweizer-Franken-Krediten getrennt:

  • 2015 Essen
  • 2016 Herdecke, Bochum und Gelsenkirchen
  • 2017 Recklinghausen, Herne und Wilnsdorf
  • 2018 Münster, Bottrop
  • 2019 Hattingen, Mülheim an der Ruhr
  • 2021 Marl
  • 2022 Herten
  • 2023 Dorsten
  • 2024 Lünen, Gladbeck (geplant)

Datteln gibt an, keine Kredite in CHF mehr zu haben, kann aber aufgrund einer EDV-Umstellung weder Angaben über das Datum noch über Zahlen machen. Oer-Erkenschwick hat bislang nicht geantwortet. Und während Gladbeck endgültig aussteigen will, spekuliert die Stadt Siegen weiter auf einen fallenden Schweizer Franken und schreibt in einer Stellungnahme: „Die Kredite sollen weiterhin in unveränderter Höhe prolongiert (verlängert, d. Red.) werden. Ein echter zahlungswirksamer Verlust entsteht nur dann, wenn bei Fälligkeit ein Umtausch des CHF-Kredits in Euro erfolgt. Es wird langfristig aus eigener Kraft kaum möglich sein, das Kreditvolumen von aktuell rd. 207,3 Mio. Euro soweit zu reduzieren, dass eine Ablösung der CHF-Kredite (rd. 30 % des Volumens) erfolgen müsste.“ Siegen hat noch Kassenkredite in Höhe von 59 Mio. CHF. Doch allein im Jahr 2023 entstand der Stadt einen „nicht-zahlungswirksamer Aufwand in Höhe von rd. 3,75 Mio. Euro“, also einen Millionen-Verlust.

Die weitere Begründung der Stadt ist aus Sicht des BdSt NRW eine finanzpolitische Kapitulation vor den eigenen Schulden, eine Schuldzuweisung an Dritte und Nichtbeachtung einer späteren Entwicklung: „Die Aufnahme von Kassenkrediten in Schweizer Franken war und ist mit dem Krediterlass des Innenministeriums NRW vereinbar und wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW im Jahr 2005 ausdrücklich positiv herausgestellt. Die Stadt hat immer nur einen Teilbetrag (gem. HFA-Beschluss vom 23.09.2003 max. bis zu 45 %) des Kassenkreditvolumens in Schweizer Franken aufgenommen, da schon seinerzeit davon ausgegangen wurde, dass es nahezu unmöglich ist, diesen Sockelbetrag mittel- bis langfristig abzubauen.“  Als Vorteil wird herausgestellt: „Darüber hinaus liegt das Zinsniveau in der Schweiz wieder deutlich unter den Zinssätzen für Euro-Kredite. Bei der letzten Kreditprolongation zum 02.08.24 betrug der Zinsvorteil 144 Basispunkte.“

Der BdSt NRW meint: Jede Kreditaufnahme beinhaltet ein Zinsänderungsrisiko, das in Grenzen beherrschbar ist. Wird der Kredit in fremder Währung aufgenommen, kommt für die Kommunen das Wechselkursrisiko hinzu. Dieses zu beherrschen, überfordert jedes Rathaus. Deshalb steht für den Bund der Steuerzahler fest: Wenn die öffentliche Hand Kredite aufnimmt, dann in heimischer Währung, also in Euro. Je länger eine Stadt oder eine Gemeinde in den letzten Jahren gewartet hat, vorhandene CHF-Schulden zu tilgen, desto länger hat sie mit dem Geld der Steuerzahler spekuliert. Auch realisierte Zinsvorteile dürfen nicht darüber hinwegtäuschen. Es ist unverständlich, dass einige Städte so lange gewartet haben. Mit dem Festhalten an diesen Krediten in Siegen werden die Konsequenzen der Fehler aus der Vergangenheit auf künftige Generationen übertragen – und das nicht einmal planbar, sondern spekulativ. Besser wäre ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Steuergeld ist nun einmal nicht für Spekulationen da.

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