+++ Krankschreibung per Telefon weiter möglich +++
Arbeitnehmer mit Atemwegserkrankungen oder dem Verdacht auf eine Corona-Infektion müssen weiterhin keinen Arzt aufsuchen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Bereits in den zurückliegenden Wochen gab es die Möglichkeit, nach telefonischer Rücksprache eine Krankschreibung vom Arzt zu erhalten. Dies wurde als Schutzmaßnahme eingeführt, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus zu verhindern.
Ärzte können Versicherte vorerst bis zum 18. Mai telefonisch krankschreiben. Damit wurde die Sonderregelung erneut verlängert, die andernfalls Anfang Mai ausgelaufen wäre. Befristet gilt damit nun weiter, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) wegen leichter Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Kalendertage auch telefonisch möglich sind. Sie kann einmalig um weitere sieben Tage verlängert werden.