Kommunale Bagatellsteuern
Steuerlexikon
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Bagatellsteuern sind Steuern, deren Steueraufkommen vergleichsweise gering ist. Der Erhebungsaufwand ist demgegenüber häufig relativ hoch.
Bagatellsteuern:
- Vergnügungsteuer
- Hundesteuer
- Zweitwohnungsteuer
- Jagd- und Fischereisteuer
- Schankerlaubnissteuer
- Bettensteuer
- Pferdesteuer
Steuereigenschaften
Bemessungsgrundlage | je nach Steuerart und Kommune unterschiedlich |
Steuersatz | je nach Steuerart und Kommune unterschiedlich |
Aufkommen | 1,10 Mrd. Euro (2021) |
Anteil am Steueraufkommen | 0,13 Prozent (2021) |
Ertragshoheit | Kommunen |
Beurteilung
- Vielzahl der unterschiedlichen Steuern kompliziert das geltende Steuerrecht auf kommunaler Ebene
- spezieller Erhebungsaufwand
- der Steuer-Erfindungsfantasie sind keine Grenzen gesetzt (bspw. wurde die Erhebung einer Solariumsteuer oder einer Funkmastensteuer erwogen)
Empfehlung
- Verzicht auf die Erhebung von Bagatellsteuern