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Grüne beantragen Kampagne gegen Desinformation für Berlin
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat für die Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 26. September 2024 den Antrag „Information statt Desinformation“ eingebracht. Der Senat solle eine „Eine Kampagne gegen Desinformation“ entwickeln. Der Vorsitzende des Berliner Steuerzahlerbundes sieht das kritisch. Denn die Information des einen ist die Desinformation des anderen.
Der gezielte Einsatz von Desinformation sei ein gängiges Mittel, um eine große Menge von Menschen zu erreichen und zu manipulieren, heißt es in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. Zwar gehöre die Verbreitung von falschen Informationen mit der Intention, Schaden anzurichten, schon seit langer Zeit zum kommunikativen Repertoire, wenn es um die Beeinflussung der öffentlichen Meinung geht. Wir würden jedoch eine neue Eskalationsstufe der Verbreitung von Desinformationen erleben, die unsere demokratischen Strukturen erheblich gefährde, heißt es weiter.
Beschließen solle das Abgeordnetenhaus, dass der Senat eine „öffentliche Informationskampagne zur Aufklärung von Desinformation“ entwickle. Für Werbeflächen im öffentlichen Raum, z.B. im ÖPNV, seien Plakate mit kurzen Informationen zu konzipieren. Erarbeitet werden solle auch eine Social-Media-Kampagne auf den gängigsten Plattformen wie Facebook, Instagram, Twitter/X und TikTok. Unterstützt werden sollen auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich gezielt der Aufklärung und Entwicklung von Strategien gegen Desinformation widmen. Die Medienanstalt Berlin Brandenburg soll gestärkt und der Auftrag der Landeszentrale für politische Bildung, zur Umsetzung weiterer Projekte gegen Desinformation geschärft werden.
Auch wenn es sich dabei lediglich um den Antrag einer Oppositionsfraktion handelt, sieht der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, die Idee dahinter äußerst kritisch: „Auch wenn in der Begründung zu dem Antrag in erster Linie auf mit künstlicher Intelligenz gesteuerte Täuschungskampagnen ausländischer Großmächte abgestellt wird, könnten hier ganz schnell auch Äußerungen der Opposition oder gesellschaftlicher Nichtregierungsorganisationen, wie dem Bund der Steuerzahler, von der Regierung mit Steuermitteln im großem Ausmaß als Fake-News zurückgedrängt werden.“
Kraus ist der Meinung, dass es nicht die Aufgabe der Regierung sein darf, Meinungsäußerungen auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Dies sollte weiterhin Aufgabe unabhängiger Gerichte sein. Grundsätzlich reiche die verfassungsmäßige Meinungsfreiheit so weit, dass man ungestraft und unbehindert praktisch fast jeden Unfug als Meinung verbreiten dürfe, solange man nicht die Grenzen der Beleidigung oder der Volksverhetzung überschreitet. Der evangelikale Christ z.B. dürfe also vom Schöpfungsakt schwärmen, während der Naturwissenschaftler dazu völlig ungestraft die Augen verleiern und auf die Evolutionstheorie verweisen darf. Gerade in der Politik gebe es keine objektive Wahrheit.
Was hat das nun mit dem Bund der Steuerzahler zu tun? Es wäre durchaus zu befürchten, dass eine Regierung unter Führung der Grünen finanziert aus Steuermitteln Kampagnen fährt, die die Forderungen des Bundes der Steuerzahler nach einer Schuldenbremse als Desinformation diskreditiert, befürchtet Kraus. Grundsätzlich dürfen Grüne natürlich die Meinung haben und verbreiten, die Schuldenbremse sei etwas Schlechtes und ungebremster Staatskonsum würde ins Paradies auf Erden führen. Das wäre dann aber Aufgabe der Partei und auch von dieser zu bezahlen. Der Bund der Steuerzahler darf aber auch – noch zumindest – die Meinung verbreiten, dass die Schuldenbremse vorteilhaft ist. Die Erfahrung aus der Wirtschaftsgeschichte gibt jedenfalls dem Bund der Steuerzahler Recht, dass der Weg in den Schuldenstaat früher oder später ins Verderben führt.
Der Mechanismus hinter dem Antrag ist offenkundig. Die politische Willensbildung ist nach dem Parteiengesetz Aufgabe der Parteien. Dafür erhalten diese Gelder aus der staatlichen Teilfinanzierung und das nicht zu knapp. Die absolute Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung für das Jahr 2024 beläuft sich auf stattliche 219.244.906 Euro. Trotzdem stellte der Bund der Steuerzahler in den letzten Jahren zahlreiche Beispiele fest, bei denen Ausgaben für die politische Willensbildung unzulässigerweise auf die Parlamentsfraktionen abgewälzt und als zulässige Öffentlichkeitsarbeit umzuetikettiert wurden. Plakataktionen mit „kurzen Informationen“ und Social-Media-Kampagnen einer Regierung bezahlt direkt aus dem unmittelbaren Staatshaushalt, würden die Parteikasse nochmals entlasten und Opposition sowie kritische Organisationen weiter auf Distanz halten.
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