Das Berlin/Bonn-Gesetz gehört abgeschafft!
+++ Offenlegung Jahresabschluss: Unternehmen können diese nachholen +++
+++ KfW-Schnellkredit für den Mittelstand startet heute +++
Unternehmen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind, können ab sofort und ohne weitere Kreditrisikoprüfung einen KfW-Schnellkredit bei ihrer Bank oder Sparkasse beantragen. Der Kredit wird zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht deutlich die Chance, eine Zusage für den Kredit zu erhalten. Für die Rückzahlung haben Kreditnehmer dann bis zu 10 Jahren Zeit.
Voraussetzung: Das Unternehmen muss mindestens 11 Beschäftige haben und in den Jahren 2017 bis 2019 oder zumindest im Jahr 2019 unterm Strich einen Gewinn erzielt haben. Wurde das Unternehmen erst nach 2017 gegründet, ist der Zeitraum seit der Gründung maßgebend. Mindestens muss es aber seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv teilnehmen.
Unternehmen können einen Kredit in Höhe von bis zu 25 Prozent des Gesamtumsatzes aus dem Jahr 2019 erhalten. Hat das Unternehmen nicht mehr als 50 Beschäftigte, ist der Kredit auf 500.000 Euro begrenzt . Bei mehr als 50 Mitarbeitern können bis zu 800.000 Euro gewährt werden.
Dadurch, dass weder Bank noch KfW eine zusätzliche Kreditrisikoprüfung durchführen, noch eine weitere Besicherung stattfindet, kann der Kredit schnell bewilligt werden. Nachweisen muss das Unternehmen allerdings, dass es sich bis zum 31. Dezember 2019 nicht in finanzieller Schieflage befunden hat.
Den Antrag können Unternehmen online unter https://corona.kfw.de/ vorbereiten und im Anschluss bei ihrer Bank oder Sparkasse einreichen.