Grundsteuer: Untätigkeit beim Bundesmodell betrifft nicht Baden-Württemberg
Jede fünfte Gemeinde in Niedersachsen hat 2023 den Grundsteuer-B-Hebesatz angehoben
Keine Zweifel an der Feststellung der Gemeinnützigkeit
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. stellt klar
Ein „Gutachten“ hat sich mit der Gemeinnützigkeit des Bundesverbands beschäftigt – dies wurde in vereinzelten Medienberichten aufgenommen. Dazu stellen wir fest:
Dem Thema samt einer notwendigen Reform der Gemeinnützigkeit wird absolut nicht gerecht, dass der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) nicht vor, sondern erst nach der Medienveröffentlichung zum sogenannten Gutachten einer Kanzlei rund um die BdSt-Gemeinnützigkeit von der berichtenden Redaktion in Kenntnis gesetzt und befragt wurde. Fakt ist: Die Kanzlei, die die Gemeinnützigkeit des Verbands infrage stellt, hat hier kein Gutachten vorgelegt, sondern eine „Rechtliche Stellungnahme“ aufgrund „vorgefilterter Rechercheergebnisse“ – so betitelt die Kanzlei ihr Papier selbst und gibt schließlich zu verstehen, dass „kein Gesamtbild“ abgeleitet werden könne und es sich nicht um eine „abschließende Beurteilung“ handele.
Wir betonen: Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. ist als gemeinnütziger Verband offiziell anerkannt – so wurde die Anerkennung der Gemeinnützigkeit kürzlich erneuert. Es bestehen keine Zweifel an der Feststellung der Gemeinnützigkeit.
Der Bund der Steuerzahler e.V. ist selbstverständlich daran interessiert, dass die Regelungen zur Gemeinnützigkeit rechtssicher sind und vereinfacht werden. Dies betrifft nicht nur die Gründe für eine Gemeinnützigkeit, sondern auch die Regelungen und Vorgaben, die Vereine insgesamt einzuhalten haben. Ehrenamtliches Engagement darf nicht durch bürokratische Hürden verhindert werden. In das Gesetzgebungsverfahren wird sich der Verband entsprechend einbringen und Vorschläge unterbreiten.