Straßenbaubeiträge in NRW vor dem Aus?
Steuerzinsen müssen runter!
Keine Terrassengebühr in 2022!
BdSt fordert schnelle und unbürokratische Entlastung der Außengastronomie
Der Bund der Steuerzahler appelliert an die niedersächsischen und bremischen Städte, bis zum Jahresende von einer Erhebung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie abzusehen. „Die Branche steckt weiterhin tief in der Corona-Krise. Ein Gebührenverzicht würde schnell und unbürokratisch für Entlastung sorgen, ohne dabei die Kommunalfinanzen über Gebühr zu belasten“, erklärt BdSt-Landesvorsitzender Bernhard Zentgraf. Angesichts der sich abzeichnenden Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen würden die Städte so gleichzeitig einen wichtigen Impuls zur Wiederbelebung ihrer Innenstädte liefern. Weil sich viele Gäste wegen des Infektionsgeschehens zudem im Außenbereich sicherer fühlten, so Zentgraf, sollten die Städte den Wünschen der Gastwirte nach Erweiterung der Außenplätze wo immer möglich und vertretbar stattgeben.
Sondernutzungsgebühren haben Gastronomen an die Städte zu zahlen, wenn sie vor ihren Lokalen im öffentlichen Raum Tische und Stühle platzieren, um dort Gäste zu bewirten. Die Abgaben werden daher landläufig auch als „Terrassengebühr“ bezeichnet.
In den letzten beiden Jahren haben bereits zahlreiche Städte die Terrassengebühren ausgesetzt. Aktuell zögerten viele allerdings noch mit der Verlängerung dieser Maßnahme, wie aus einer BdSt-Umfrage unter den größeren Städten hervorgeht:
Von 21 befragten niedersächsischen Städten gaben 18 an, in den Jahren 2020 und/oder 2021 von einer Erhebung abgesehen zu haben. Im benachbarten Bundesland Bremen erließen sowohl Bremen als auch Bremerhaven die Gebühr vollständig.
Nun haben erste Städte, wie Hannover, Wolfsburg, Lüneburg und Wolfenbüttel, beschlossen, den Gebührenverzicht bis in den Sommer 2022 hinein fortzusetzen. Emden setzt die Zahlungen vorerst zumindest bis Mitte März aus, um die Lage dann zu bewerten. Dies sei zwar ein erster Schritt, reiche allerdings noch nicht aus, um den Gastronomen die dringend benötigte ganzjährige Planungssicherheit zu geben, beklagt der BdSt.
Lobend erwähnt der Verband in diesem Zusammenhang die Städte Celle und Delmenhorst, die bereits beschlossen haben, im Jahr 2022 keine Terrassengebühr zu erheben. Celle wird die Gebühr sogar bis Ende 2023 aussetzen. In Salzgitter wird in Kürze über einen Gebührenverzicht bis Jahresende beraten.
Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler sollten die verbliebenen Städte nun schnellstmöglich nachziehen und von einer Gebührenerhebung bis Jahresende absehen.
Besonders appelliert der Bund der Steuerzahler dabei an die Kommunen, die in den zurückliegenden Jahren noch keine oder nur anteilige Gebührenerleichterungen vorsahen. So stellte die Stadt Osnabrück lediglich halbierte Gebühren in Rechnung. Die Stadt Göttingen beschränkte sich auf die Gewährung von Billigkeitsleistungen in geprüften Einzelfällen. Die Stadt Braunschweig hat bisher ausschließlich in Zeiten verordneter Gastronomieschließungen auf die Gebührenerhebung verzichtet. Allerdings soll die Ausweitung von Freisitzflächen dort großzügig ermöglicht und nicht berechnet worden sein.
„Schon im eigenen Interesse sollten auch diese Städte entschlossener dazu beitragen, dass die örtlichen Gastronomen mit Beginn der diesjährigen Außensaison schnell und kräftig aus der Krise starten können“, fordert Zentgraf. Die Aussetzung der Gebühren sei effektiv und unbürokratisch. Zumal auch die finanziellen Folgen überschaubar blieben und durch eine sparsame Ausgabenpolitik kompensiert werden könnten.
Zur Einordnung: Der Stadt Celle entgehen dieses Jahr Einnahmen in Höhe von 117.000 Euro. Das entspricht gerade mal 0,07 Prozent des veranschlagten Haushaltsvolumens. In der Landeshauptstadt Hannover beliefe sich der ganzjährige Einnahmeausfall auf rund 700.000 Euro – ein Anteil von etwa 0,03 Prozent des diesjährigen Gesamtetats. „Eine geringe Belastung für die Städte, aber große Entlastungen für die Gastrobranche“, schlussfolgert der BdSt.