
2016: Kein Geld für Fahrten zu Gegendemonstrationen
Brücke über den Kittelbach verhindert
Keine Einschränkung der Pendlerpauschale
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Weg zur Arbeit nicht Privatsache ist. Die Richter in Karlsruhe stellten klar, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte rückwirkend für das Jahr 2007 ab dem ersten Kilometer abzugsfähig sein müssen. Der Gesetzgeber hatte zuvor beschlossen, dass Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstätte ab dem Jahr 2007 steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Erst ab dem 21. Entfernungskilometer konnten Fahrtkosten abgesetzt werden. Gegen dieses sogenannte „Werkstorprinzip“ unterstützte der Bund der Steuerzahler ein Musterverfahren bis zum höchsten deutschen Steuergericht – und gewann. Viele Pendler erhielten aufgrund des erfolgreichen BdSt-Musterverfahrens eine Steuererstattung und der Gesetzgeber stellte den Ursprungszustand wieder her. Ein Erfolg des BdSt und der Pendler auf ganzer Linie.