Bund der Steuerzahler in Bayern e.V. / Presseinformation
Bund der Steuerzahler M-V: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich entlasten!
+++ Keine Anrechnung der Soforthilfe auf die Grundsicherung / Klarstellung des Ministeriums +++
Die Corona-Soforthilfe wird nicht bei der Grundsicherung angerechnet. Dies hat das Bundessozialministerium auf Nachfrage der Industrie- und Handelskammern jetzt klargestellt. Im Vorfeld war es wohl in einigen Regionen zur Anrechnung der Soforthilfe auf die Grundsicherung gekommen.
Hintergrund: Die Soforthilfen dienen zum Ausgleich betrieblich bedingter Fixkosten wie etwa Mieten. Ein fiktiver Unternehmerlohn wird durch die Soforthilfen des Bundes hingegen gerade nicht gewährt. Stattdessen werden Selbstständige auf die vereinfachten Möglichkeiten bei der Grundsicherung verwiesen. Da die Soforthilfe nur für betriebliche Ausgaben gilt, kann sie folgerichtig nicht für die Lebenshaltung angerechnet werden. Daher ist die Klarstellung des Ministeriums zu begrüßen.