
BdSt half bei unzutreffenden Kfz-Steuerbescheiden für leichte Nutzfahrzeuge
Steuermaßnahmen in der Corona-Krise
Kassenbonpflicht
Seit Januar 2020 sind Händler und Dienstleister, die eine elektronische Registrierkasse im ihrem Geschäft einsetzen, verpflichtet, jedem Kunden einen Kassenbon auszugeben. Dadurch sollen Manipulationen an Kassen verhindert werden. Aus Sicht des BdSt ist die Bonausgabe dazu aber nicht erforderlich, denn moderne Registrierkassen können jeden Geschäftsvorfall sicher erfassen – auch ohne einen Kassenbeleg auszudrucken. Deshalb hat sich der Verband dafür ausgesprochen, zumindest bei kleinen Beträgen, auf die Ausgabe des Belegs zu verzichten. Zwar blieb es bisher bei der Bonausgabepflicht, allerdings wird das Thema auf politischer Ebene weiterhin kontrovers diskutiert, wie uns Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in einem Antwortschreiben bestätigte.