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Jetzt ist das Parlament gefordert! Landeshaushalt darf so nicht beschlossen werden

Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e. V. / Presseinformation 01.03.2024

Presseinformation 2/2024

Zur von der Landesregierung vorgelegten Nachschiebeliste für den Landeshaushalt 2024 sagt Dr. Aloys Altmann, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein: „Der Haushalt darf so nicht vom Parlament beschlossen werden! Es ist die Aufgabe des Parlaments, die notwendigen Prioritäten zu setzen, wenn die Landesregie-rung sich nicht in der Lage sieht, einen sicher verfassungskonformen Haushaltsentwurf vorzulegen. Eine Neuverschuldung von neun Prozent der Ausgaben führt direkt in eine neue Schuldenfalle und hinterlässt den künftigen Generationen nicht zu bewältigende Zins- und Tilgungsaufwendungen. Sie ist unverantwortlich!"
„Die Landesregierung betont selbst, dass Krisenzeiten den Landeshaushalt bestimmen. Doch bei den Ausgaben ist von Krisenstimmung nichts zu finden. Es gibt keine erkennbare Prioritätensetzung auf das jetzt wirklich Notwendige und Wichtige. Statt-dessen werden die Ausgaben fortgeschrieben als wäre nichts gewesen“, kritisiert Altman.
Besonders fragwürdig sind für den Bund der Steuerzahler die vorgesehenen Notkredite in Höhe von 1,5 Milliarden Euro: „Hier fehlt uns der erkennbare zeitliche und sachliche Zusammenhang zur Abwendung der Notlagen. Darum muss jede kreditfinanzierte Ausgabe ganz genau daraufhin überprüft werden, ob sie wirklich der Notlagenabwehr dient“, fordert Altmann.
„Es ist die Aufgabe des Parlaments, einen verfassungskonformen Haushalt zu beschließen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist gefordert, durch Beachtung der im Grundgesetz und der Landesverfassung festgeschriebenen Schuldenbremse für Ge-nerationengerechtigkeit zu sorgen. Dazu müssen alle von der Landesregierung vor-gesehenen Ausgaben noch einmal auf den Prüfstand“, erklärt Altmann.

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