Jetzt Farbe bekennen und Grunderwerbsteuer senken!
Steuerzahlerbund fordert Abgeordnete auf Gesetzentwurf zuzustimmen
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert die Landtagsabgeordneten auf, dem Gesetzentwurf der baden-württembergischen FDP zur Senkung der Grunderwerbsteuer zuzustimmen, der am morgigen Donnerstag im Landtag beraten wird. Dies wäre ein wichtiger Beitrag für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und entspricht dem Willen der Mehrheit der im Landtag vertretenen Parteien.
So hat sich die SPD im Land für Steuererleichterungen beim Ersterwerb von Wohneigentum ausgesprochen. CDU, FDP und AFD fordern eine Rückkehr zu einem Steuersatz von 3,5 Prozent. „Wer den Mund spitzt, muss auch pfeifen.“ sagte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg Bilaniuk und forderte die Landtagsabgeordneten auf, zu ihren Überzeugungen zu stehen und dem Gesetzentwurf der FDP zuzustimmen.
Dass die Grunderwerbsteuer zu einer immer größeren Belastung wird, zeigen aktuelle Zahlen aus dem Statistischen Landesamt. Demnach sind die Grunderwerbsteuereinnahmen in Baden-Württemberg von 2017 auf 2018 um fast 10 Prozent gestiegen. In einzelnen Stadt- und Landkreisen belaufen sich die Zuwächse auf über 40 Prozent. „Steigende Immobilienpreise bedeuten eine höhere Grunderwerbsteuer und führen zu einer stärkeren Belastung der Käufer, z.B. junge Familien“, erinnerte der Steuerzahlerbund. Diese Entwicklung sollte gestoppt werden.
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist auch darauf hin, dass das oft strapazierte Argument des Kita-Ausbaus nicht mehr gilt. Die Grunderwerbsteuer wurde mit dieser Begründung im Jahr 2011 angehoben. Damals verfügte das Land über Steuereinnahmen in Höhe von rund 27 Mrd. Euro. Zwischenzeitlich liegen die Steuereinnahmen des Landes Baden-Württemberg bei rund 40 Mrd. Euro. Es ist also allemal ausreichend Geld da, um den Ausbau der Kleinkindbetreuung zu finanzieren und gleichzeitig den Wohneigentumserwerb zu erleichtern. Im Übrigen sollte nicht vergessen werden, dass durch die Schaffung neuen Wohnraums vermieteter Wohnraum frei wird.
Hinweis: Weitere Details können Sie dem Artikel aus der Mitgliederzeitschrift des Bundes der Steuerzahler entnehmen,