Info-Brief des Ministerpräsidenten: Ein Paradebeispiel für Steuerverschwendung
Rechtswidrige Sonderurlaube, rechtswidrige Ruhegehaltszeiten, rechtswidrige Beförderungen im Landesdienst
Jahresmitgliederversammlung 2020 per Videokonferenz
Die Mitgliederversammlung des Bundes der Steuerzahler Saarland am 17.12.2020 war eine Premiere. Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie trafen sich Mitglieder, Verwaltungsrat und Vorstand bei einer gesetzlich zulässigen Videokonferenz. Begrüßung, Abstimmung, Verabschiedung, all das funktionierte per Winken in die Kamera und mit eingeblendeten Icons.
„Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen“, mit diesen Worten begrüßte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Saarland e.V. die Teilnehmer zur ersten digitalen Mitgliederversammlung in der Geschichte des Bundes der Steuerzahler Saarland. Er dankte besonders den Kollegen Rene Quante und Nicole Schuhmacher für die Unterstützung bei der technischen Organisation und Moderation der Veranstaltung.
Zum Auftakt der Versammlung stellte Reiner Holznagel, der aus Berlin zugeschaltet war, die aktuelle Haushaltslage des Bundes vor: „Die Schuldenbremse wurde deaktiviert, die Schuldenuhr läuft im Krisenmodus. Viele Kredite, die der Bund jetzt aufnimmt, haben mit den Maßnahmen gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise nichts zu tun. Einsparungen an der richtigen Stelle und eine Überprüfung der Konjunkturpakete – das sind die Forderungen des Bundes der Steuerzahler, um der Verschuldung entgegenzusteuern.“
Ebenso äußerte sich Christoph Walter, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Saarland. In Folge der Corona-Pandemie wurden auch im Saarland viele neue Schulden aufgenommen. Er mahnte die Verschuldungssituation des Landes im Auge zu behalten, da diese Auswirkungen auf die künftigen öffentlichen Haushalte haben werden. Auch wenn es richtig sei, dass der Staat die Bürger stütze, dürften Haushaltsgrundsätze nicht missachtet werden. „Vieles wird finanziert, das mit der derzeitigen Krise nichts zu tun hat.“ Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler Saarland seien die Haushalte 2020 und der Doppelhaushalt 2020/2021 verfassungswidrig. Daher habe man beim Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gröpl von der Universität des Saarlandes ein Gutachten in Auftrag gegeben, das in der ersten Hälfte des Jahres 2021 veröffentlicht werden wird.
Die Mitglieder genehmigten den Jahresabschluss einstimmig und entlasteten auch einstimmig Vorstand und Verwaltungsrat.
Im Anschluss wurde über eine Anpassung des Mitgliedsbeitrages abgestimmt. Der Vorsitzende Herr Walter legte dar, dass in der Vergangenheit die Altbeiträge stets nur um einen geringen Betrag erhöht worden sind. Aufgrund erheblicher Kostensteigerung sehe sich der Vorstand gezwungen diese Altbeiträge zum 01.01.2021 auf ein einheitliches Niveau von 48,00 Euro anzuheben. Daneben bestehen seit 2016 für Neumitgliedschaften gestaffelte Jahresbeiträge von 48,00 Euro für Azubi/Studenten/Rentner/Erwerbslose, 72,00 Euro für Arbeitnehmer und 96,00 Euro für Selbstständige/Gesellschaften. Als unabhängiger Mitgliederverein finanziert sich der Bund der Steuerzahler Saarland ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen! Die Anpassung sichere die finanzielle Basis und gewährleiste die Kontinuität der Vereinsarbeit. Die Beitragsanpassung zum 01.01.2021 wurde durch die teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder ohne Gegenstimme beschlossen.