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© Bild von dlohner auf Pixabay

IT-Pannen in der Verwaltung häufen sich

Top News 03.02.2021

BdSt ergänzt Liste der EDV-Flops/Bürger müssen noch bis März auf Besserung warten

Bürger müssen derzeit viel Geduld haben, weil es bei der Software der Finanzämter nicht rund läuft. Betroffen sind Bürger mit Soli-Vorauszahlungen für das Jahr 2021 sowie Menschen mit Handicap, bei denen die Behinderten-Pauschbeträge nicht mehr auf der Lohnabrechnung stehen. In wie vielen Fällen diese Pannen jeweils auftraten, ist bislang nicht bekannt. Fest steht, dass es in beiden Fällen voraussichtlich erst im März Abhilfe geben wird.

Fehlerhafte EDV trifft Bürger mit kleinen Einkommen

Dass der Solidaritätszuschlag für viele Bürger seit Januar nicht mehr gilt, hat die Politik groß gefeiert. Allerdings steht das bei einigen jetzt nicht auf den Steuerbescheiden: Zum Teil haben Bürger noch Ende 2020 Bescheide erhalten, die eine Soli-Vorauszahlung für 2021 enthielten, die nach dem Soli-Teilabschaffungsgesetz gar nicht mehr festgesetzt werden dürfte. Liegt das zu versteuernde Einkommen bei einem Ledigen bei weniger als rund 62.120 bzw. bei zusammenveranlagten Paaren bei rund 121.240 Euro, fällt 2021 kein Soli mehr an. Dementsprechend dürfte bei den Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheiden für das Jahr 2021 in diesen Fällen kein Solidaritätszuschlag mehr ausgewiesen werden. Als Bund der Steuerzahler haben wir nachgehakt: Der Fehler soll voraussichtlich erst im März 2021 behoben sein, teilte das Bundesfinanzministerium auf unsere Nachfrage mit. Bis dahin müssen die betroffenen Bürger den Zuschlag weiterzahlen oder eine Änderung der Vorauszahlungen beim Finanzamt beantragen.

Ähnlich getroffen hat es Menschen mit Behinderung, die seit 2021 deutlich höhere Behinderten-Pauschbeträge erhalten. Bei Arbeitnehmern mit Handicap sollte das automatisch beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden – so die Theorie. In der Praxis kam es aber dazu, dass statt der doppelten Behinderten-Pauschbeträge nun gar kein Pauschbetrag mehr berücksichtigt wurde. Auch hier soll es erst im März eine Lösung geben.

Weiter Probleme bei Corona-Hilfen

Die Überbrückungshilfe III, die Unternehmen zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie beantragen können, läuft ebenfalls noch nicht. Anträge und erste Abschlagszahlungen sind voraussichtlich erst im Laufe des Februars möglich. Die regulären Auszahlungen starten voraussichtlich im März und damit Monate nach dem Start des Hilfsprogramms, weil das IT-Verfahren nicht rechtzeitig lief. Diese Verzögerung ist nicht nachvollziehbar – vor allem deshalb, weil bereits Erfahrungen aus den Überbrückungshilfen I und II vorliegen.

Fehler müssen jetzt mit Hochdruck beseitigt werden!

Der Bund der Steuerzahler sieht das sehr kritisch: Es kann nicht angehen, dass eine ENTlastung beschlossen wird und dann bei den Steuerzahlern eine BElastung ankommt. Wir fordern: Die Finanzverwaltung muss jetzt mit Hochdruck an der Fehlerbeseitigung arbeiten!

Die BdSt-Übersicht zu EDV-Flops der vergangenen Jahre finden Sie hier.

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