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Info-Service zum Sommeranfang: Steuerfrei durch den Zoll

Presseinformation / Service 21.06.2018

Bund der Steuerzahler klärt auf: Nicht jedes Souvenir ist erlaubt

So beliebt Souvenirs auch sind: Nicht alles, was jenseits der Grenzen angeboten wird, dürfen Urlauber ohne Weiteres mit nach Deutschland bringen. Dass Waffen, Drogen, Arzneimittel oder ungeprüfte Feuerwerkskörper nicht eingeführt werden dürfen, ist den meisten Reisenden bewusst. Aber auch bei Kulturgütern wie bestimmten Tieren und Pflanzen schreitet der Zoll ein.

Bei vielen anderen Warengruppen müssen lediglich bestimmte Höchstmengen eingehalten werden. Dies gilt vor allem für Genussmittel wie Tabak- oder Alkohol. Je nachdem, ob Urlauber ihre Ferien in einem anderen EU-Land oder außerhalb der EU verbracht haben, gelten unterschiedliche Regeln, die der Bund der Steuerzahler (BdSt) im Info-Service „Steuerfrei durch den Zoll – Was Urlauber beachten müssen!“ zusammengestellt hat. 

Den BdSt-Info-Service können Mitglieder hier downloaden. Interessierte Bürger wenden sich an unsere kostenfreie Service-Hotline 0800 / 883 83 88 oder nutzen unser Bestellformular. Medienvertreter wenden sich...

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