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Hundesteuer-Vergleich 2025
Der Hund gilt als der beste Freund des Menschen – aber selbst gute Freunde können viel Geld kosten. Betrachtet man die Ergebnisse der aktuellen BdSt-Umfrage unter den 50 größten Kommunen in Rheinland-Pfalz, zeigt sich deutlich: Ob Pudel, Labrador oder Terrier, Hunde können sehr teure Begleiter sein. Denn je nach Anzahl, Hunderasse und Wohnort ergeben sich teils extreme Unterschiede bei der Hundesteuer – bis zu 1.680 € je Hund sind möglich. Für den BdSt ist klar: Die Hundesteuer gehört als überflüssige Bagatellsteuer abgeschafft.
Deutschland zeichnet sich nicht nur durch hohe Steuerlasten, sondern auch durch eine große Steuervielfalt aus. Einmal erhoben, ist es eine schlechte Tradition, an vorhandenen Steuern festzuhalten. Dazu gehört die Hundesteuer, welche bereits im Mittelalter als „Hundekorn“ erhoben wurde. Erstmals als richtige Steuer eingeführt, hatte sie Offenbach am Main im Jahr 1807 und zwar zur Tilgung von Kriegsschulden. Heutzutage ist die Hundesteuer kaum mehr als eine aufkommensschwache Bagatellsteuer, welche in der Regel weit unter einem Prozent der kommunalen Steuereinnahmen ausmacht.
Jede Gemeinde kann den Hundesteuersatz selbst bestimmen. Dadurch hängt es vom Wohnort ab, ob ein Hund niedrig oder hoch besteuert wird. In Rheinland-Pfalz steigt in 40 der 50 betrachteten Kommunen der Steuersatz mit weiteren im Besitz befindlichen Hunden an. Die Kommunalpolitik erhofft sich so eine Lenkungswirkung, damit Hundefreunde die Anzahl ihrer Vierbeiner einschränken. Zudem erheben 38 der 50 rheinland-pfälzischen Kommunen eine besonders erhöhte Steuer auf Hunderassen, welche als gefährlich gelten – die sog. Kampfhundesteuer. Eine einheitliche Besteuerung – unabhängig von Rasse und Anzahl der gehaltenen Hunde – kommt höchst selten vor: Nur Neuwied mit 96 € und Bad Kreuznach mit 108 € differenzieren den Steuersatz pro Hund nicht.
Hundesteuer-Ranking für Rheinland-Pfalz
Werden die 50 größten rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden in Bezug auf den ersten „normalen“ Hund betrachtet, so ist die Landeshauptstadt Mainz mit 186 € pro Jahr am teuersten. Auf Platz 2 folgt Ludwigshafen mit 145 € je Hund. Den dritten Platz teilen sich mit jeweils 144 € pro Jahr Landau und Worms. Am günstigsten haben es Hundebesitzer dagegen in Nieder-Olm mit jährlich 45 €, dicht gefolgt von Böhl-Iggelheim mit 50 € und Montabaur mit 51 € im Jahr.
Wer sich einen zweiten „normalen“ Hund zulegt, muss oft tiefer in die Tasche greifen. Die Landeshauptstadt Mainz verlangt mit 216 € pro Jahr wieder am meisten. Danach folgen Worms mit 204 € und Ludwigshafen mit 180 €. Demgegenüber ist der Zweithund in Nieder-Olm und Betzdorf mit je 60 € pro Jahr am günstigsten. Dicht gefolgt von Montabaur mit 66 € pro Jahr.
Beim dritten und jedem weiteren Hund ist Worms mit 300 € pro Jahr der teure Spitzenreiter. Mit erheblichem Abstand teilen sich Kaiserslautern und Trier mit je 228 € den zweiten Platz. Knapp dahinter folgt Ludwigshafen mit 220 € auf Platz 3. Am günstigsten sind erneut Betzdorf mit 60 €, Nieder-Olm mit 78 € und Montabaur mit 81 € pro Jahr.
Bei den sog. Kampfhunden gibt es vielerorts eine besonders hohe Besteuerung. Niedrige Werte im Vergleich zeigen hingegen oftmals an, dass keine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde erhoben wird. Am teuersten ist die Haltung eines Kampfhundes in Morbach mit 1.250 € pro Jahr. Mit weitem Abstand folgen Ludwigshafen mit 840 € und Wittlich mit 800 €. Die niedrigsten Steuersätze gibt es dagegen in Böhl-Iggelheim mit 50 €, in Montabaur mit 51 € und in Mutterstadt mit 60 € pro Jahr.
Wer sich einen zweiten Kampfhund zulegt, muss noch tiefer in die Tasche greifen. In Boppard wird mit 1.320 € dafür am meisten verlangt. Es folgen Morbach mit 1.250 € und Ludwigshafen mit 1.200 €. Beim dritten und jedem weiteren Kampfhund haben Boppard mit 1.680 € pro Jahr und Wörth am Rhein mit 1.575 € pro Jahr die höchsten Steuersätze. Auf Platz 3 liegt Haßloch mit 1.323 € pro Jahr. Montabaur verlangt mit 66 € bzw. 81 € pro Jahr am wenigsten für den zweiten sowie dritten und jeden weiteren Kampfhund.
Befreiung oder Ermäßigung bei der Hundesteuer
Allerdings fällt die Hundesteuer nicht für jeden Hund in voller Höhe an. Löblich ist es, dass 21 der 50 Kommunen in Rheinland-Pfalz eine zeitlich begrenzte oder gar unbefristete Steuererleichterung für einen aus dem örtlichen Tierheim übernommenen Hund gewähren. Da die Tierheime regelmäßig von den Städten mitfinanziert werden, entlastet ein Vierbeiner weniger also zugleich die Stadtkasse. Eine Steuerbefreiung von ein bis zwei Jahren ist unter den Kommunen am meisten verbreitet. Zudem können Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, oder Blindenhunde, zu einer Steuerbefreiung führen.
BdSt-Fazit: Hundesteuer abschaffen!
Auch der aktuelle Hundesteuer-Vergleich demonstriert klar, dass die Hundesteuer weiterhin mehr von politischer Willkür als von sachlichen Erwägungen geprägt ist. Abhängig vom Wohnort, Rasse und Anzahl der Hunde ist die Spannweite der Hundesteuer in beiden Bundesländern extrem. So reicht die Spannweite in Rheinland-Pfalz von 45 € bis hin zu extremen 1.680 € pro Jahr.
Dazu kommt, dass die Steuereinnahmen eben nicht nur zweckgerecht z.B. zur Beseitigung von Hundekot oder der Herrichtung von Hundewiesen verwendet werden. Denn Steuern sind per Definition nicht zweckgebunden. Auch das Aufkommen der Hundesteuer ist im Verhältnis anderer kommunaler Steuern gering. Die Kommunen könnten daher problemlos darauf verzichten. In vielen europäischen Ländern wie z.B. Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und Schweden ist die Hundesteuer schon längst Geschichte. Deutschland sollte hier nachziehen.