Energiepreispauschale FAQs für Umsetzung
Steuerentlastungen erreicht: Anhebung weiterer Freibeträge aus dem JStG
Homeoffice-Pauschale und Vereinfachungen im Arbeitszimmer
Mit dem Jahressteuergesetz wurden wichtige und langjährige Forderungen des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V. umgesetzt
Homeoffice-Pauschale erhöht ab 2023 sowie Vereinfachungen beim Arbeitszimmer. Für den BdSt war es ein großes Anliegen, die Vereinfachung des Abzugs der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und des Homeoffice zu erreichen. Wir hatten hier eine deutliche Anhebung der Homeoffice-Pauschale und Angleichung beim häuslichen Arbeitszimmer gefordert. Dies wurde nun ab 2023 umgesetzt. Für beide Fälle gilt nun eine Pauschale ab 2023 von jeweils 1.260 Euro. Für Arbeitnehmer mit einem Homeoffice sind das 6 Euro für maximal 210 Tage. Insgesamt wird nun erreicht, dass bei einem häuslichen Arbeitszimmer bis zur Pauschale von 1.260 Euro im Jahr keine Belege mehr gesammelt werden müssen und zudem Arbeitnehmer im Homeoffice nicht schlechter gestellt werden. Die Homeoffice-Pauschale wurde zudem entfristet. Im Rahmen einer Stellungnahme zum Jahressteuergesetz haben wir wiederholt darauf hingewiesen, die Homeoffice-Pauschale zu erhöhen und zu entfristen sowie die Pauschale für den Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers entsprechend anzuheben und zu vereinfachen.