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Hochrisiko-Fußballspiele: "Hamburg brennt für Gebühren"

Bund der Steuerzahler Hamburg e. V. / Meldungen 01.11.2019

Innensenator denkt über Kostenbeteiligung der städtischen Profivereine nach.

„Auch Hamburg brennt für Gebühren“, titelte die TAZ am 2. Oktober. Unter der Überschrift waren auf einem Bild Bengalische Feuer und in Rauchschwaden gehüllte Fans des FC St. Pauli zu sehen. Auslöser für den Artikel war eine Äußerung von Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) gegenüber Medienvertretern. Demnach stehe die Hansestadt einer Beteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) an den Mehrkosten polizeilicher Einsätze bei Risikospielen aufgeschlossen gegenüber.

„Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sieht die Welt etwas anders aus“, sagte Grote. Schließlich sei es schwer zu rechtfertigen, „warum wir das nicht machen sollen, wenn man die Begründung des Urteils durchliest.“ Und in der Tat, im März hatte das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig verkündet, dass Polizeigebühren für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig seien. „Wer zum Zwecke der Gewinnerzielung in besonderem Maße ein öffentliches Gut (hier die staatliche Sicherheitsvorsorge) in Anspruch nimmt, darf hierfür grundsätzlich mit einer Gebühr belegt werden“, heißt es im ersten Leitsatz des Urteils.

Im Zentrum des Verfahrens stand ein Passus des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes, wonach von Veranstaltern gewinnorientierter Großveranstaltungen unter bestimmten Umständen eine Gebühr erhoben werden dürfe. Vorausgesetzt würden erfahrungsgemäß zu erwartende Gewalthandlungen im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Veranstaltung, die den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte vorhersehbar erforderlich machen. Geklagt hatte die DFL, in der sich die Vereine der 1. und 2. Bundesliga zusammengeschlossen haben. Die Stadt Bremen hatte dieser einen Gebührenbescheid über 425.000 Euro zukommen lassen. Anlass war ein mit erheblichen zusätzlichen Kräften geleisteter Polizeieinsatz anlässlich des Nordderbys zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV am 19. April 2015.

Bereits im März hatte der Bund der Steuerzahler das Urteil des obersten deutschen Verwaltungsgerichts begrüßt und mahnte an, dass nun die Innenministerkonferenz am Zuge sei. Dieser gab er auch gleich einen Lösungsvorschlag mit auf den Weg. Da bei der Kostenbeteiligung an Hochrisikospielen ein Flickenteppich vermieden werden müsse, schlug der Verband eine unbürokratische Fonds-Lösung vor. In diesen Fonds könnten die Vereine eine pauschale Summe für die Kostenbeteiligung einbringen. Daraus könnten dann die erheblichen Mehrkosten für die Polizeieinsätze bezahlt werden. Ziel müsse es sein, auf bürokratische und unterschiedliche Gebührenbescheide zu verzichten. Sollte eine solche Fondslösung bei den Beteiligten jedoch auf Widerstand stoßen, „so sollte Hamburg ähnlich wie Bremen die gesetzlichen Grundlagen für die Kostenbeteiligung des Fußballs über Gebühren schaffen und Rechnungen an die Deutsche Fußball Liga beziehungsweise die Vereine verschicken“, äußerte Sabine Glawe, haushaltspolitische Sprecherin des Hamburger Steuerzahlerbundes, nun Anfang Oktober erneut gegenüber der Presse. So soll ausgeschlossen werden, dass der HSV und der FC St. Pauli aus ihrer Verantwortung gegenüber dem Hamburger Steuerzahler entlassen werden.

Die Äußerungen von Andy Grote zeigen, dass mittlerweile Bewegung in die Thematik rund um die Kostenbeteiligung gekommen ist. Im Übrigen wissen Grote und Bremens Innensenator Ulrich Mäurer ebenso ihren Amts- und Parteikollegen aus Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz, an ihrer Seite. Dieser und Mäurer äußerten Anfang Oktober: „Vorrangig plädieren wir für eine Fonds-Lösung zur Erstattung der Mehrkosten durch die DFL.“ Der Fonds-Vorschlag des Steuerzahlerbundes ist also gut im Rennen!

Zumindest auf Oppositionsseite der Hamburgischen Bürgerschaft regt sich jedoch Widerstand gegen den Plan, die Profivereine zukünftig an Polizeikosten bei Sicherheitsspielen zu beteiligen. So äußerte Dennis Gladiator, innenpolitischer Sprecher der CDUFraktion: „Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist eine der Kernaufgaben des Staates. Die Kosten dafür auf die Vereine abzuwälzen, halte ich deshalb für nicht in Ordnung.“ Und auch Carl Jarchow, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, zeigt sich skeptisch: „Wir bezweifeln, dass die Beteiligung der Vereine an den Polizeikosten einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten wird.“ Und Stand heute behält sich die DFL tatsächlich den Gang vor das Bundesverfassungsgericht vor.

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