Die erfolgreiche Arbeit des Bundes der Steuerzahler
Erschließungsbeitrag muss innerhalb von zehn Jahren erhoben werden
Haushaltsplanentwurf 2022
Geplante Kreditaufnahme unnötig und enttäuschend
Lob für Verzicht auf globale Minderausgaben
Die Regierungskoalition hatte bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, „schon im Jahr 2022 wieder zu einem grundsoliden regulären Haushalt zurückzukehren.“ Dazu wollten die Koalitionspartner ausgewiesene Deckungslücken jährlich durch strukturelle Einsparungen schließen. Noch vor zwei Monaten hatte die Landesregierung in der mittelfristigen Finanzplanung (LT-Drs. 8/607) für das Jahr 2022 eine „0“ bei der Nettokreditaufnahme ausgewiesen.
In diesem Zusammenhang wurden kurz vor Jahresschluss 2021 noch rund 2 Milliarden Ausgaben für die Jahre bis 2027 in ein Corona-Sondervermögen ausgelagert und mit neuen Krediten finanziert. Davon entfallen allein rund 700 Mio. Euro auf das Jahr 2022.
Trotz der mit den Auslagerungen vorgenommenen Entlastung des regulären Haushalts, konnte der Haushaltsplanentwurf 2022 von der Landesregierung nicht ohne neue Kredite vorgelegt werden. Die geplante Kreditaufnahme in Höhe von rund 227 Mio. Euro ist enttäuschend, zumal auch die in der LHO verankerte Berechnungsweise zur Schuldenbremse um finanzvermögensverändernde finanzielle Transaktionen „bereinigt“ wird.
Positiv ist zu bewerten, dass durch das Finanzministerium zuvor eine deutliche Reduzierung der Anmeldungen der Ressorts und damit der ursprünglich bestehenden Deckungslücke erreicht werden konnte. Auch der ausdrückliche Verzicht auf globale Minderausgaben und die vorgesehene Stärkung der Investitionsausgaben, sind als positive Signale für eine ehrliche und in die Zukunft gerichtete Finanzpolitik zu bewerten.
Die geplante Nettokreditaufnahme ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler auch unnötig, da sie im Haushaltsvollzug voraussichtlich nicht benötigt wird. Dazu verweisen wir zum einen auf den vorliegenden vorläufigen Abschluss zum Haushaltsjahr 2021. Die Nettokreditaufnahme beträgt dort derzeit 2.096.651.900 Euro, also deutlich weniger als im Nachtragshaushalt noch im Dezember 2021 veranschlagt (2.712.273.400 Euro). Wir appellieren in diesem Zusammenhang an die Landesregierung und den Landtag, die tatsächlich zum endgültigen Abschluss 2021 nicht benötigten Kredite nicht für 2022 zu nutzen, sondern in Abgang zu stellen.
Zum anderen stehen die veranschlagten deutlich erhöhten Investitionsausgaben (ca. 2,4 Milliarden Euro) unter dem Vorbehalt der Umsetzung im Haushaltsvollzug. Aus Sicht unseres Landesverbandes ist die Realisierung der geplanten Investition zwar wünschenswert, aber mit Blick auf die Vergangenheit unrealistisch. In den vergangenen drei Jahren konnten selbst bei rechtzeitiger Verabschiedung des Haushalts jährlich nur ca. 1,6 Milliarden Euro Investitionen durch die Verwaltung umgesetzt werden. In den Jahren davor, lag die Zahl der realisierten Investitionen jeweils teilweise deutlich unter 1,5 Milliarden Euro. Bei dieser Bewertung ist vor allem zu berücksichtigen, dass im Haushaltsjahr 2022 durch die verspätete Verabschiedung des Haushalts, ca. 5 Monate lang die vorläufige Haushaltsführung gilt. Dies führt insbesondere bei den Investitionsausgaben zu erheblichen Einschränkungen in der zeitlichen Realisierung. Auch in dieser Hinsicht ist die veranschlagte Nettokreditaufnahme verzichtbar.