Finanzamt erstellt Steuererklärung selbst
Wachstum durch Tarifreform!
„Haushalt formal gewahrt - faktisch mit Tricks gesteuert: Rechnungshof dokumentiert wiederkehrende Defizite im Senat!“
Der Rechnungshof schaut dem Hamburger Senat und der Verwaltung bei den Ausgaben öffentlicher Gelder auf die Finger. Auch in diesem Jahr bleibt der Jahresbericht nicht ohne eine ganze Liste von Kritikpunkten.
Anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts 2026 des Rechnungshofs erklärt Sascha Mummenhoff, Landesvorsitzender des Bund der Steuerzahler Hamburg e. V.:
„Wenn sich zentrale Kritikpunkte Jahr für Jahr wiederholen, ist das kein Verwaltungsdetail mehr, sondern eine Frage politischer Führung. Der Rechnungshof kommt zwar zu der Einschätzung, dass 2024 keine gravierenden Verstöße gegen das Budgetbewilligungsrecht der Bürgerschaft vorlagen. Gleichzeitig dokumentiert er Überschreitungen in Millionenhöhe und ein Muster, das Hamburg seit Jahren belastet: zu späte Steuerung, zu schwache Kontrolle, zu viel Schönrechnen und am Ende zu hohe Rechnungen für die Steuerzahler.
Der Bericht zeigt erneut, wie brüchig Haushaltsdisziplin in der Praxis ist. In der Haushaltsrechnung 2024 werden sieben Ermächtigungsüberschreitungen mit einem Gesamtumfang von 5 Mio. Euro ausgewiesen. Schwerer wiegen die verdeckten Belastungen. Der Rechnungshof beanstandet unter anderem, dass Buchungen für Verpflichtungen zulasten künftiger Jahre in Höhe von mehr als 500 Mio. Euro in der Haushaltsrechnung fehlen. Wer künftige Haushalte mit halben Milliardenbeträgen belastet, ohne dies vollständig in der Haushaltsrechnung abzubilden, verschiebt politische Verantwortung in die Zukunft. Hinzu kommen unzulässige Umschichtungen und Vorgriffe auf Folgejahre.
Auch die unterjährigen Überschreitungen erreichen Dimensionen, die politisch nicht mehr wegzuerklären sind: 340 Mio. Euro im Einzelplan der Schulbehörde und 89 Mio. Euro in der Innenbehörde. Besonders schwerwiegend ist der Fall der temporären Haushaltsüberschreitung in der Produktgruppe „Ausländerangelegenheiten“, in der bereits 35 Mio. Euro ausgegeben waren, bevor die Bürgerschaft den Nachbewilligungsantrag beschlossen hatte. Wer Mittel ausgibt, bevor das Parlament sie bewilligt, stellt die Bürgerschaft vor vollendete Tatsachen und schwächt ihr Königsrecht.
Ein weiteres Warnsignal ist der investive Resteberg: Nicht verbrauchte Ermächtigungen wurden in Höhe von rund 2,5 Mrd. Euro ins Folgejahr übertragen. Der Rechnungshof beschreibt diesen Berg ausdrücklich als eine Art Schattenhaushalt neben dem beschlossenen Plan und bewertet ihn budgetrechtlich kritisch. Das bedeutet konkret: Mittel werden bewilligt, aber Projekte kommen nicht voran. Milliardenbeträge sind gebunden, ohne dass sie wirksam umgesetzt werden. Planung und Umsetzung laufen auseinander - und genau daraus entstehen später regelmäßig Kostensteigerungen.
Auch bei den Einsparvorgaben, den sogenannten Globalen Minderkosten, entlarvt der Rechnungshof eine bedenkliche Praxis. Für 2024 waren 506 Mio. Euro geplant. Rund 45 Prozent dieser Summe waren nicht durch konkrete, nachvollziehbare Minderleistungen unterlegt. Fast jeder zweite eingesparte Euro existierte damit nur auf dem Papier. Sparen ist kein Selbstzweck, sondern muss zu realen Kostensenkungen führen. Der Rechnungshof fordert deshalb, die globalen Minderkosten im kommenden Doppelhaushalt 2027/2028 auf maximal 2 Prozent der Gesamtkosten zu begrenzen.
Besonders teuer wird fehlende Steuerung bei IT-Großprojekten. Der Rechnungshof stellt fest, dass das Open-Source-Arbeitsplatzprogramm „Phoenix“ von Dataport nach Investitionen von über 140 Mio. Euro 2024 als wirtschaftlich nicht tragfähig eingestuft wurde. Zudem weist Dataport im Jahresabschluss 2024 einen Jahresfehlbetrag von 28,9 Mio. Euro aus, die Eigenkapitalquote sank auf 9,9 Prozent; Phoenix war hierfür nach den Feststellungen des Rechnungshofs hauptursächlich. Steuergeld ist kein Risikokapital. Wer solche Projekte verantwortet, muss Fehlerketten früh stoppen, statt sie teuer auszuwalzen.
Auch im Baubereich herrschen strukturelle Defizite. Beim Oberhafentunnel wurde auf eine Kosten-Nutzen-Analyse verzichtet. Zusätzlich wurde eine nicht erforderliche Fahrtreppe für rund 930.000 Euro installiert, die fortlaufend jährliche Kosten von rund 110.000 Euro erwarten lässt. Und im Nachtragsmanagement fehlt es weiterhin an einheitlichen Standards, obwohl sie seit Jahren gefordert werden. Bei einem Finanzvolumen städtischer Baumaßnahmen von 6 Mrd. Euro im Jahr 2023 lag das potenzielle Nachtragsrisiko bei 0,6 bis 1,2 Mrd. Euro.
Darüber hinaus benennt der Bericht gravierende Mängel bei Zuwendungen, etwa die Abrechnung fiktiver Mieten in der Jugendhilfe. Und er zeigt fehlerhafte Gebührenkalkulationen: Allein im öffentlichen Gesundheitswesen entstanden dadurch Mindereinnahmen von rund 130.000 Euro im Jahr 2025. Das sind keine Randthemen. Das sind Grundfunktionen des Staates: Geld bewilligen, Geld erheben, Geld korrekt verbuchen. Wenn selbst das nicht zuverlässig funktioniert, ist das ein strukturelles Problem.
Der Bund der Steuerzahler erwartet nun ein klares Korrekturprogramm:
- vollständige Transparenz bei Nachbewilligungen, Resten und globalen Ansätzen.
- verbindliche Stoppregeln und externes Controlling bei IT-Großprojekten.
- sofortige Umsetzung einheitlicher Bau- und Nachtragsstandards.
- konsequente Rückforderung zweckentfremdeter Zuwendungen und klare Verantwortlichkeiten.
Der Rechnungshof liefert die Analysen. Jetzt muss die Bürgerschaft daraus Konsequenzen ziehen und den Senat zwingen, endlich zu liefern: nicht mit Ankündigungen, sondern mit messbaren Verbesserungen.“