Transparenzregister – BdSt ist gegen neue Bürokratie für Unternehmen
Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude: Rechenmethode des Finanzamtes nicht immer zutreffend
Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (SPD) stand Rede und Antwort
Der zweite "harte" Lockdown bedeutet für viele Menschen ein zusätzlich schwerer finanzieller Schlag. Existenzen sind bedroht. Zwar hat der Hamburger Senat verschiedene Hilfs-Programme aufgelegt, doch es bleiben viele Fragen offen: Wie beantrage ich die Hilfen? Bin ich überhaupt berechtigt? Was geschieht, wenn mein Antrag abgelehnt wird? Sind die Maßnahmen des Senats zielgerichtet? Wer bezahlt für die neuen Schulden im Staatshaushalt?
Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (SPD) nahm sich via Zoom-Konferenz Zeit, die Fragen der BdSt-Vorstandsmitglieder Petra Ackmann und Lorenz Palte rund um das Thema Corona-Hilfen zu beantworten. Zudem hatten BdSt-Mitglieder die Möglichkeit, ihre persönliche Situation zu schildern.
An dieser Stelle veröffentlichen wir eine Auswahl der Fragen und Antworten.
Bund der Steuerzahler:
Was sollen (Kleinst-)Unternehmer machen, die bislang keinen Steuerberater benötigten und nun gezwungen sind, sich einen zu suchen, um Corona-Hilfen zu beantragen? Erste Anfragen haben bisher nur zu Absagen geführt, da keine Kapazitäten vorhanden sind! Gibt es ein Verzeichnis, wo Berater gefunden werden können, die sich dieser Aufgabe annehmen?
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: Die Steuerberaterkammer, die Wirtschaftsprüfer, die Rechtsanwaltskammer sowie die Handelskammer haben einen Schulterschluss für die Wirtschaft beschlossen: Da muss es klappen, dass Berater zur Verfügung stehen, um die Anträge zu stellen. Konkrete Fälle können gern an mich gemailt werden. Ich werde dann bei der Steuerberaterkammer noch einmal nachhaken, das muss natürlich funktionieren.
Bund der Steuerzahler:
Was geschieht mit denen, die den Termin 31. Januar 2021 nicht einhalten, weil sie keinen Berater finden können beziehungsweise niemanden haben, der den Antrag auf Hilfe stellt? Ist eine fristwahrende Vor-Antragstellung möglich?
Dr. Andeas Dressel:
Wir nehmen das noch einmal mit in die internen Beratungen. Aufgrund der verzögerten Beantragungsmöglichkeit der November-Hilfen sollte hier eine Fristverlängert gewährt werden. Aber eine Verlängerung ist nur dann eine gute Idee, wenn sich dadurch die Beantragung anderer Hilfsmittel nicht verzögert.
(Am 15. Januar wurde die Frist für die Beantragung der Überbrückungshilfe II bis zum 31. März 2021 verlängert; die Frist für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen wurde bis 30. April 2021 verlängert).
Bund der Steuerzahler:
Wieso werden beziehungsweise wurden die Finanzämter nicht von Anfang an einbezogen? Dort lagen alle relevanten Unteralgen von Unternehmen und Selbstständigen schon vor.
Dr. Andreas Dressel:
Das hätten wir uns vorstellen können, die Finanzämter waren aber schon durch die Gewährung der Stundungen und Herabsetzungsanträge stark eingebunden in die Hilfe. Inwieweit die Finanzämter dies noch zusätzlich hätten bewältigen können, ist fraglich.
Bund der Steuerzahler - Frage eines Mitglieds:
Ich betreibe ein Blumengeschäft. Mit dem Lockdown zum 16. Dezember war nicht nur die Vernichtung von einer großen Warenmenge verbunden, sondern auch eine Gewinnerzielung in dem Monat nicht mehr möglich. Welche Wirtschaftshilfe kommt für mich in Frage?
Dr. Andreas Dressel:
Aus der Pressekonferenz des Bundesfinanzministeriums habe ich mitgenommen, dass eine vereinfachte Abschreibung der Waren gewährt werden soll, die dann durch die steuerliche Entlastung zu verbesserter Liquidität führt. Ich biete gern an, bei diesem Thema mit dem BdSt Hamburg am Ball zu bleiben. Darüber hinaus kommt die Überbrückungshilfe III in Frage.
Bund der Steuerzahler - Frage eines Mitglieds:
Mein Antrag auf November-Hilfe wurde am 18. Dezember 2020 genehmigt und das Geld sollte überwiesen werden. Leider gab es bis heute keinen Eingang. An wen kann ich mich wenden, zwecks Klärung, wo das Geld bleibt? Warum geht ein Schreiben raus mit einer Zahlungsankündigung aber das Geld kommt nicht?
Dr. Andreas Dressel:
Das ist merkwürdig und soll so eigentlich nicht passieren.
(Nach dem Hinweis wurde der Sachverhalt direkt mit der IFB geklärt. Für alle Anträge vom 18. Dezember gab es seitens des Bundes ein technisches Problem. Die Auszahlung erfolgt mittlerweile.)
Bund der Steuerzahler - Frage eines Mitglieds:
Es kostet sehr viel Zeit und mehrfache Versuche aufgrund von technischen Problemen (während der Eingabe Absturz des Servers mit dem Verlust aller Daten) die Homepage für den Antrag auf Dezember-Hilfe/Überbrückungshilfe aufzurufen und die Angaben zu erfassen. Das gleiche Problem bestand bereits im Frühjahr beim Antrag auf Soforthilfe. Warum sind immer noch technische Probleme vorhanden, besteht die Hoffnung auf Abhilfe?
Dr. Andreas Dressel:
Das es Verbesserungsbedarf bei der Software gibt habe ich persönlich gegenüber dem Bundeswirtschaftsministeriums mehrfach angemerkt. Das ist sicherlich nicht optimal gelaufen, das bedauern wir natürlich sehr. Aber ich bringe mich weiterhin gemeinsam mit der Behörde für Wirtschaft und Innovation dafür ein, dass es zu Programmverbesserungen, bestenfalls zum "Once-Only-Prinzip", kommt.
Bund der Steuerzahler:
In welcher Höhe hat Hamburg bereits nichtrückzahlbare Hilfen geleistet und wie ist diese Finanzierung geplant.
Dr. Andreas Dressel:
Über unsere Förderbank sind bereits per Ende 2020 etwa 690 Millionen Euro an nichtrückzahlbaren Zuschüssen ausgezahlt worden. Darin stecken etwa rund 206 Millionen Euro mit denen Hamburg das Soforthilfeprogramm des Bundes aus eigenen Mitteln aufgestockt hatte. Wir verbinden finanzpolitische Krisenbewältigung mit Zukunftsgestaltung. Außer massiven Investitionen, um aus der Corona-Krise wieder herauszukommen, bleiben wir auf unserem Pfad der soliden Haushaltspolitik und verpflichten uns weiter zum Ziel des doppischen Budgetausgleichs 2024.