Bund der Steuerzahler in Bayern zur Grundsteuer
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Häufige Grundsteuer-Fehler: Wohnfläche, Stellplätze, Sanierung
Fehlberechnungen in Grundsteuerbescheiden sind weit verbreitet – und können Eigentümern teuer zu stehen kommen. Hans-Ulrich Liebern, Geschäftsführer des BdSt NRW, erläutert die häufigsten Fehlerquellen. Vermeiden Sie teure Irrtümer! So prüfen Sie Ihren Bescheid richtig:
Wohnfläche: Häufige Fehleinschätzungen
Ein klassischer Fehler betrifft die Berechnung der Wohnfläche. Oft werden Räume wie Heizungsräume, Waschküchen, Keller, Abstellräume oder Schuppen fälschlicherweise als Wohnfläche mitgerechnet. Besonders heikel ist die Bewertung von Dachschrägen: Flächen mit einer Höhe von mindestens zwei Metern zählen vollständig, Bereiche zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte. Flächen unter einem Meter Höhe werden gemäß Wohnflächenverordnung gar nicht berücksichtigt. Wintergärten und Schwimmbäder zählen hingegen stets zur Wohnfläche, während Balkone, Loggien und Terrassen nur zu 25 Prozent angerechnet werden.
Kernsanierung oder normale Sanierung?
Ein weiterer Stolperstein ist die falsche Angabe zur Gebäudesanierung. Eine Kernsanierung liegt nur dann vor, wenn nicht nur der Ausbau (unter anderem Heizung, Fenster und Sanitäreinrichtungen) umfassend modernisiert, sondern auch der Rohbau jedenfalls teilweise erneuert worden ist. Durch eine Kernsanierung wird das Gebäude in einen Zustand versetzt, der nahezu einem neuen Gebäude entspricht. Dazu wird das Gebäude zunächst bis auf die tragende Substanz zurückgebaut.
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Kernsanierung sind insbesondere die komplette Erneuerung der Dacheindeckung, der Fassade, der Innen- und Außenwände mit Ausnahme der tragenden Wände, der Fußböden, der Fenster, der Innen- und Außentüren sowie sämtlicher technischen Systeme wie zum Beispiel der Heizung einschließlich aller Leitungen, des Abwassersystems einschließlich der Grundleitungen, der elektrischen Leitungen und der Wasserversorgungsleitungen, sofern diese technisch einwandfrei und als neubauähnlich und neuwertig zu betrachten sind. Erfolgt die Modernisierung über einen längeren Zeitraum, handelt es sich lediglich um eine normale Sanierung, die steuerlich anders bewertet wird.
Grundstücksart korrekt angeben
Ob eine Immobilie als Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus deklariert wird, kann erhebliche Auswirkungen haben. Ein Fall zeigt: Ein Eigentümer lebte allein in einem Dreifamilienhaus und gab es in der Steuererklärung als Einfamilienhaus an – mit der Folge eines stark überhöhten Grundsteuerwerts.
Tücken handschriftlicher Angaben
Ein häufig übersehener Fehler betrifft handschriftliche Grundsteuererklärungen, die eingescannt und nicht auf Plausibilität geprüft wurden. Ein Beispiel: Eine Eigentümerin trug eine Wohnfläche von 108,17 Quadratmetern ein – im Bescheid wurde daraus eine gigantische Fläche von 10.817 Quadratmetern, was zu einer enormen Steuerlast führte.
Fehlangaben zu Baujahr und Stellplätzen
Auch bei der Angabe von Baujahren oder Stellplätzen schleichen sich leicht Fehler ein. Ein Eigentümer eines Mehrfamilienhauses vermerkte in der Steuererklärung nicht nur seinen eigenen Stellplatz, sondern versehentlich alle 13 Stellplätze der Eigentümergemeinschaft – mit entsprechenden finanziellen Folgen.
Doppelte Grundstücksberechnung vermeiden
Ein weiteres häufiges Problem: Stehen zwei Gebäude auf einem großen Grundstück und werden beide einzeln steuerlich bewertet, kann es passieren, dass die gesamte Grundstücksfläche versehentlich doppelt erfasst wird – was zu einer ungewollten Steuererhöhung führt.
Der BdSt NRW empfiehlt:
Eigentümer sollten ihre Grundsteuerbescheide genau unter die Lupe nehmen! Fehlerhafte Angaben können zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen führen. Wer Ungereimtheiten entdeckt, sollte umgehend Einspruch einlegen.
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