Grundsteuer
						
                            
                                
                                Steuerlexikon
                            
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                Die Grundsteuer ist wahrscheinlich die erste Steuerart überhaupt, die in der Besteuerungsgeschichte auftaucht; vermutlich wurde sie bereits 2000 v. Chr. in China erhoben. Die Grundsteuer war lange Zeit die wichtigste Besteuerungsart. Die unterschiedlichen Landesregelungen in Deutschland wurden 1936 vereinheitlicht. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Grundsteuer zeitweise wieder durch Landesrecht geregelt, bis im Jahr 1951 ein bundeseinheitliches Grundsteuergesetz verabschiedet wurde.
Steuereigenschaften
| Steuergegenstand | bebautes oder unbebautes Grundstück | 
| Bemessungsgrundlage | Grundstückswert | 
| Steuersatz | bundeseinheitliche Steuermesszahlen, unterschiedliche Hebesätze der Gemeinden | 
| Aufkommen | 14,99 Mrd. Euro (2021) | 
| Anteil am Steueraufkommen | 1,81 Prozent (2021) | 
| Ertragshoheit | Kommunen | 
Beurteilung
- mögliche Rechtfertigung mit dem Äquivalenzprinzip: Grundsteuer als Kostenbeitrag für kommunale Leistungen
- keine Rechtfertigung mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip
- Einheitsbewertung verfassungswidrig
Empfehlung
- Beibehaltung und Entbürokratisierung der Grundsteuer
- Ausrichtung am Äquivalenzprinzip als Gerechtigkeitsmaßstab
- Reform zu einer wertunabhängigen, rein flächenbasierten „Einfach-Grundsteuer“