Polizeigebäude Wuppertal: BdSt hinterfragt BLB
Wie investiert Deutschland eigentlich in die Zukunft?
Grundsteuer-Urteil verschärft Wohnbelastung
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat einen Grundsteuerbescheid der Stadt Hilden aufgehoben. Der BdSt NRW sieht sichin seiner Kritik an der Grundsteuerreform bestätigt.
Hilden hatte für Wohngrundstücke einen Hebesatz von 650 Prozentpunkten und für Nichtwohngrundstücke von 1.300 Prozentpunkten festgelegt. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die konkrete Ausgestaltung der Hebesätze gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Das Verwaltungsgericht hält differenzierte Hebesätze und die Vergünstigung für Wohngrundstücke grundsätzlich für zulässig. Es hält es aber mit dem Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz für unvereinbar, dass auch alle Grundstücke, die zu mindestens 20 % für Nichtwohnzwecke genutzt werden, als so genannte Nichtwohngrundstücke gelten und entsprechend mit dem deutlich höheren Hebesatz belegt werden. Diese Regelung lasse unberücksichtigt, dass auch diese Grundstücke zum Teil in nicht unerheblichem Maße zum Zweck des Wohnens genutzt werden (bis zu 80 %).
„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf trifft einen relevanten Punkt“, sagt BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer. Das Problem: Nach aktueller Gesetzeslage profitieren gemischt genutzte Gebäude erst dann vom günstigeren Hebesatz für Wohnimmobilien, wenn der Anteil der Wohnnutzung mehr als 80 Prozent beträgt. „Dadurch fallen sehr viele Immobilien, bei denen das Wohnen klar im Vordergrund steht, unter den höheren Hebesatz für Nichtwohngrundstücke“, so Steinheuer.
„Das Problem muss gelöst werden und darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, denn die Steuern und Abgaben rund ums Wohnen waren in Nordrhein-Westfalen auch vor der verkorksten Grundsteuerreform bereits an der Belastungsgrenze“, erklärt Steinheuer. Die Politik muss also dringend handeln.
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