BdSt legt Untätigkeitsklage zur Grundsteuer ein
Keine Zweifel an der Feststellung der Gemeinnützigkeit
Grundsteuer: Untätigkeit beim Bundesmodell betrifft nicht Baden-Württemberg
Im Rahmen der Grundsteuer hatten die Bundesländer die Möglichkeit, eigene Grundsteuergesetze zu verabschieden. Baden-Württemberg hat diese Möglichkeit genutzt und ein eigenes Grundsteuergesetz verabschiedet. Deswegen sind Klagen gegen das Bundesmodell der Grundsteuer und gegen das baden-württembergische Grundsteuermodell unabhängig voneinander zu betrachten.
Während die Finanzämter beim Bundesmodell keine Entscheidung bezüglich der Einsprüche aufgrund der umstrittenen Verfassungsmäßigkeit getroffen haben, ist dies in Baden-Württemberg anders. Hier kam es bereits zu Entscheidungen bei den Musterklägern, weshalb im Gegensatz zum Bundesmodell bereits zwei Klagen erfolgreich eingereicht werden konnten. Wenn sich das Finanzamt bezüglich eines Grundstücks in Baden-Württemberg nicht zurückmeldet, bedeutet dies, dass dem Ruhen des Verfahrens stattgegeben wird und der Einspruch aufgrund der umstrittenen Verfassungsmäßigkeit somit wirksam ist. Dies wurde von der Oberfinanzdirektion bestätigt.
Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg müssen nach Einreichen des Einspruchs somit keinen weiteren Schritten nachgehen, wenn der Einspruch sich lediglich auf die umstrittene Verfassungsmäßigkeit bezieht.
Alles Wichtige rund um den Einspruch zum Grundsteuerwert erhalten Sie in unserem Info-Service für Baden-Württemberg hier. Unter anderem finden Sie hier auch einen Mustereinspruch.