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Grundsteuer: Lastenverschiebung angehen - Unwucht beheben

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 22.03.2024, Slowik/Sprengel

Bei der Grundsteuerreform nach dem in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung kommenden Bundesmodell findet eine Belastungsverschiebung von Gewerbe- hin zu Wohnimmobilien satt, die in diesem Ausmaß nicht gewollt gewesen sein kann. Darauf hat der Bund der Steuerzahler bereits vor langer Zeit aufmerksam gemacht.

Mit der Reform wurden die Werte, welche zur Grundlage der Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden, neu berechnet. Die alten Werte waren bereits über 50 Jahre alt. Durch die zwei verschiedenen Berechnungsmethoden (Ertragswertverfahren bei Wohngrundstücken, Sachwertverfahren bei Gewerbegrundstücken), die beim Bundesmodell zur Anwendung kommen,und schlechtere Lagen von Gewerbegrundstücken  ergeben sich höhere Werte insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser und niedrigere Werte für gewerblich genutztes Eigentum. Das führt zu höheren Grundsteuerabgaben bei Ersteren und niedrigeren Abgaben bei Letzteren. Landesweit gesehen fallen diese Verschiebungen jedoch je nach Kommune unterschiedlich aus. Diese systematische Belastungsverschiebung zu Lasten der privaten Wohneigentümer hatte der BdSt NRW bereits seit Monaten erkannt. Auch andere Bundesländer haben in der Sache bereits zu einem früheren Zeitpunkt Maßnahmen ergriffen und zum Beispiel die Messzahlen für die Berechnung des Messbetrages angepasst. Eine andere Möglichkeit ist die Öffnung für Kommunen, gesplittete Hebesätze zu veranschlagen.

„Es ist gut, dass sich die Politik der Problematik jetzt annimmt. Die von Finanzminister Optendrenk vorgeschlagene Einführung gesplitteter Hebesätze bürdet den Kommunen die Verantwortung auf, ermöglicht aber auch zielgenaue, der jeweiligen örtlichen Situation gerecht werdende Lösungen“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. Ein Vehikel für den Moment, aber: „Die verkorkste Grundsteuerreform wird aber auch durch diesen korrigierenden Eingriff nicht zu einer überzeugenden Reform. Es ist Zeit, über eine Abschaffung der Grundsteuer und über bessere, unbürokratische Alternativen zu sprechen.“

==> Download komplettes Statement Rik Steinheuer (20.3.2024)


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