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Grundsteuer in NRW klettert weiter

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 20.02.2026, Joscha Slowik

Jährlich erhebt der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) im Rahmen einer Umfrage bei Städten und Gemeinden die aktuellen Grundsteuerhebesätze. Die ersten Ergebnisse für das Jahr 2026 setzen den Trend der vergangenen Jahre fort: Die Hebesätze steigen weiter, teilweise sogar sehr deutlich.

=> pdf-Download vorläufige Tabelle Grundsteuer B in NRW [Stand 06.02.2026]

In der aktuellen Umfrage des BdSt NRW sind bis zum ersten Stichtag am 6. Februar 2026 insgesamt 258 Rückmeldungen eingegangen. Daraus lassen sich 246 valide Datensätze ableiten. Die übrigen Antworten enthalten bislang keine konkreten Angaben oder geplante Beschlüsse. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der bisherige Hebesatz so lange gilt, bis ein neuer beschlossen wird. Der Grundsteuerhebesatz wird entweder über die Haushaltssatzung oder über eine gesonderte Hebesatzsatzung festgelegt. Eine neue Hebesatzsatzung muss dabei nicht zwingend jedes Jahr beschlossen werden. Hinzu kommt die Möglichkeit für die Kommunen, ihren Hebesatz bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend zu ändern.

Viele Erhöhungen, einige Überraschungen, Unsicherheit nach VG Gelsenkirchen-Urteil

Von den validen Datensätzen haben bereits 158 Städte und Gemeinden ihre Hebesätze beschlossen. Insgesamt wenden 189 Kommunen (davon 122 mit bereits beschlossenem Hebesatz) einheitliche Hebesätze an, während 57 Kommunen (36 beschlossen) differenzierte Hebesätze nutzen. Auffällig ist, dass infolge der Unsicherheit nach dem Verwaltungsgerichtsurteil aus Gelsenkirchen 15 Kommunen (13 beschlossen) von differenzierten wieder zu einheitlichen Hebesätzen zurückkehren. Es gibt jedoch auch Gegenbewegungen: Die Stadt Meinerzhagen stemmt sich gegen diesen Trend und splittet ihre Hebesätze in diesem Jahr erstmals auf.

Von den Kommunen mit einheitlichen Hebesätzen haben bereits 44 eine Erhöhung beschlossen, 16 weitere planen diesen Schritt. Spitzenreiter unter den beschlossenen Erhöhungen sind Waldfeucht mit einem Plus von 224 Prozentpunkten auf nun 800 v. H., gefolgt von Rees (+210 auf 743 v. H.) und Mechernich (+205 auf 800 v. H.). Insgesamt liegen 28 der beschlossenen Erhöhungen bei mehr als 50 Prozentpunkten.

Senkungen sind dagegen selten. Borgholzhausen ist bislang die einzige Kommune, die bereits eine Absenkung beschlossen hat – um 34 Prozentpunkte auf nun 672 v. H. Büren plant ebenfalls eine Senkung um 9 Prozentpunkte auf 655 v. H.

Bei den Kommunen mit differenzierten Hebesätzen überwiegen ebenfalls die Erhöhungen: In 8 Städten und Gemeinden (7 beschlossen) wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Hebesätze für Wohngrundstücke stiegen dabei um 9 bis 58 Prozentpunkte, für Nicht-Wohngrundstücke um 0 bis 289 Prozentpunkte. Lediglich Ahlen hat sowohl für Wohn- als auch für Nicht-Wohngrundstücke eine Hebesatzsenkung beschlossen – allerdings jeweils nur um einen einzigen Prozentpunkt.

Hebesatzwechsel belastet Wohngrundstücke

Eine Besonderheit der ersten Trendumfrage ist die zunehmende Belastung von Wohngrundstücken durch den Wechsel von differenzierten zu einheitlichen Hebesätzen. In Werl lag der Hebesatz für Wohngrundstücke im Jahr 2025 noch bei 670 Prozentpunkten. In diesem Jahr gilt dort nun ein einheitlicher Hebesatz von 980 v. H. – eine Erhöhung um 310 Prozentpunkte für Wohngrundstücke. Insgesamt bewegen sich die Erhöhungen bei den 15 Wechselkommunen (13 beschlossen) zwischen 12 und 310 Prozentpunkten. Im Durchschnitt bedeutet dies eine Mehrbelastung von rund 145 Prozentpunkten für Wohngrundstücke.

Ausblick

Bis jetzt haben weniger als ein Drittel der nordrhein-westfälischen Kommunen ihren Hebesatz bereits beschlossen. Dennoch ist sichtbar: Viele Eigentümer – und auch Mieter, die die Grundsteuer über die Nebenkosten trifft – müssen in diesem Jahr mit höheren Belastungen rechnen. Hinzu kommt die Unsicherheit durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Es bleibt abzuwarten, wie viele Städte und Gemeinden am Ende von differenzierten zurück zu einheitlichen Hebesätzen wechseln. Dies trifft vor allem die Wohngrundstücke erheblich.

Diese erste Trendmeldung des BdSt NRW wird im Laufe der nächsten Wochen und Monate zunehmend vervollständigt werden.

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