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Grundsteuer: Einspruchsfrist verpasst, was nun?
Grundsätzlich beträgt die Einspruchsfrist gegen den Grundsteuerwertbescheid einen Monat nach Zugang des Steuerbescheides. Dabei wird unterstellt, dass der Steuerbescheid drei Tage nach dem Datum des Steuerbescheides zugeht.
Beispiel Einspruchsfrist:
Der Grundsteuerwertbescheid trägt das Datum des 05.05.2023. Zustellung wird unterstellt am 08.05.2023. Ende der Einspruchsfrist ist der 08.06.2023. Dies ist Fronleichnam. Endet die Einspruchsfrist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag endet die Frist am nächsten Tag. Also am 09.06.2023
Was kann man tun, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist?
Nach Paragraf 222 des Bewertungsgesetzes können Fortschreibungen beantragt werden. Über die Art oder Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit wird eine neue Feststellung getroffen (Artfortschreibung oder Zurechnungsfortschreibung), wenn sie von der zuletzt getroffenen Feststellung abweicht und es für die Besteuerung von Bedeutung ist.
Eine Zurechnungsfortschreibung erfolgt automatisch, wenn das Grundstück auf einen neuen Eigentümer übergeht. Eine Artfortschreibung erfolgt, wenn sich die Grundstücksart ändert. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn aus einem unbebauten Grundstück ein bebautes Grundstück wird.
Eine Fortschreibung nach Absatz 1 oder 2 findet auch zur Beseitigung eines Fehlers der letzten Feststellung statt. Wenn also in der Erklärung falsche Angaben gemacht wurden, können diese auch nach Ende der Einspruchsfrist korrigiert werden.
Weitere Infos:
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