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Grundsteuer-Einheitswerte sind verfassungswidrig

Bund der Steuerzahler Rheinland Pfalz e. V. / Presseinformation 10.04.2018

Einfache Reform ohne Mehrbelastungen ist nötig

Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer. Die nun notwendige Reform sollte einfach umsetzbar sein und ohne Mehrbelastungen für die Steuerzahler auskommen. Sollte eine bürokratiearme verfassungsfeste Lösung aber nicht realisierbar sein, darf auch die Abschaffung oder Aussetzung der Grundsteuer kein Tabu sein. In diesem Fall sollten die Kommunen finanziell entschädigt werden.

„Die Verwendung uralter Einheitswerte zur Ermittlung der Grundsteuer ist verfassungswidrig. Überraschend kommt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber nicht. Das Problem war der Politik seit langem bekannt, dennoch wurde die notwendige Reform immer wieder vertagt. Insofern ist das heutige Urteil die verdiente Ohrfeige für jahrelange Reformmüdigkeit“, erklärt Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz. „Bund und Länder haben nun bis Ende 2019 Zeit, die Grundsteuer neu zu regeln. An Reform-Modellen mangelt es dabei nicht. Was die Steuerzahler brauchen, ist eine schnelle und einfach umsetzbare Reform, die sie aber finanziell nicht zusätzlich belastet. Auf keinen Fall darf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von der Politik als Feigenblatt für Steuererhöhungen missbraucht werden. Schließlich wird die Grundsteuer nicht nur von den Hauseigentümern, sondern über die Nebenkostenabrechnung auch von den Mietern bezahlt. Wohnen muss bezahlbar bleiben.“

„Sollte es aber nicht möglich sein, eine verfassungsfeste und bürokratiearme Neubewertung der rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland vorzunehmen, darf die Abschaffung oder Aussetzung der Grundsteuer kein politisches Tabu sein. Natürlich müssten die Kommunen in diesem Fall für ihren finanziellen Verlust von insgesamt rund 14 Milliarden Euro entschädigt werden“, so Brüderle. „Denkbar wäre beispielsweise ein höherer kommunaler Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Dies wäre nicht nur eine relativ sichere Einkommensquelle für die Kommunen, sondern im Ergebnis auch ein großer Beitrag zur Steuervereinfachung und zum bezahlbaren Wohnen in Deutschland.“ 

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