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Die Idylle trügt

Grundsteuer: Die nächste Steuererhöhungswelle naht

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 16.11.2022, Eberhard Kanski

Der Blick in das sogenannte „Gemeindefinanzierungsgesetz“ lässt Böses erahnen: In gut 60 Prozent aller NRW-Städte und -Gemeinden könnte nächstes Jahr die Grundsteuer teurer werden. Die nächste Steuererhöhungswelle fürs Wohnen naht. Alle weiteren Informationen hier.

Als wären Haus- und Wohnungseigentümer, und selbstverständlich auch Mieter und Mieterinnen, nicht schon gestraft genug, sind doch in den vergangenen Wochen die Preise für Strom, Gas und Fernwärme oftmals durch die Decke gegangen. Und das war noch nicht alles: Viele Städte hatten erst zum Jahresbeginn 2022 die Grundsteuer, also die Wohnsteuer, erhöht.

Und diese Entwicklung wird im neuen Jahr anhalten: Zum Jahresbeginn 2023 müssen sich NRW-weit Haus- und Wohnungsnutzer, egal ob Mieter oder Eigentümer, noch einmal auf steigende Steuern fürs Wohnen einstellen. Natürlich schlagen die steigenden Energiekosten, die höheren Ausgaben für Schutzsuchende und die allgemein gestiegene Inflation auch für die Rathäuser durch und machen es notwendig, die örtlichen Steuern zu erhöhen.

Doch auch das Land NRW dreht zum wiederholten Male an der Steuerschraube mit. Wie das? Die Landesregierung schlägt im Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 wie schon 2022 höhere sog. „Fiktive Hebesätze“ vor. Sie bestimmen aufgrund eines komplizierten Rechenschemas die Zuweisungen, die aus der Landeskasse in die Stadtkassen fließen. Viele Kommunen wiederum richten ihre örtlich geltenden Steuersätze an diesen fiktiven Hebesätzen aus. Machen sie dies nicht, kommt es zu Verlusten im Finanzausgleich.

Damit baut die Landespolitik massiven Druck auf, die Steuersätze in Stadt und Land zu erhöhen. Am Beispiel der Grundsteuer B lässt sich dieser Mechanismus vereinfacht erklären. Der neue fiktive Hebesatz soll im neuen Jahr bei den kreisangehörigen Städten von 479 auf 493 Prozentpunkte steigen. Städte wie Paderborn, Ahaus oder Bad Driburg, die aktuell einen Hebesatz von 479 Prozentpunkte beschlossen haben, geraten unter Druck. Auch Kommunen, deren Hebesatz unter dem neuen fiktiven Hebesatz von 479 Punkten liegt, müssen reagieren. Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die 493 Prozentpunkte erhöhen, weil das Land bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen davon ausgeht, dass exakt der fiktive Hebesatz als örtlich geltender Steuersatz beschlossen wird.

Ärgerlich ist aus Steuerzahlersicht, dass das Land eine Erhöhung gleich aller drei fiktiven Hebesätze vorschlägt. Damit werden Wohn- und Gewerbesteuer teurer, denn auch für diese Abgabe gibt es einen fiktiven Hebesatz. Er liegt in kreisangehörigen Städten ab Januar 2023 bei 416, in kreisfreien Städten bei 436 Punkten. Damit wird es flächendeckend zu Steuererhöhungen kommen, denn gut 60 Prozent der 396 NRW-Kommunen hat aktuell Steuersätze unterhalb der neuen fiktiven Hebesätze beschlossen.

Damit wird klar: Die nächste Steuererhöhungswelle naht. Was sollten betroffene Steuerzahler tun? Wenn in diesen Tagen örtliche Steuererhöhungen angekündigt werden, sollten sie sofort dagegen protestieren. Leserbriefe in der Lokalzeitung und Statements Richtung Lokalpolitik wären geeignete Maßnahmen. Der Inhalt: Statt Steuererhöhungen sind Sparmaßnahmen das Gebot der Stunde.

 

 

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