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Grundsteuer: BdSt-Umfrage zur Bodenrichtwertermittlung deckt große Probleme auf

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 25.04.2022

Viele Gutachterausschüsse fordern mehr Zeit

Ab 2025 gilt in Baden-Württemberg ein neues Grundsteuergesetz. Das ist zwar noch ein wenig hin, dennoch ist der Informationsbedarf bei den Millionen von der Reform betroffenen Bürgern rund um dieses Thema enorm hoch. Vor allem weil in diesem Jahr die Steuerzahler zur Abgabe einer Steuererklärung für ihr Grundstück aufgefordert sind. Viele tappen hier bisher allerdings komplett im Dunkeln und wissen nicht, was jetzt auf sie zukommt.

Dass es im Zuge der Grundsteuerreform auch auf kommunaler Ebene alles andere als rund läuft, zeigt jetzt eine aktuelle Umfrage des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg unter allen 199 Gutachterausschüssen der Kommunen. Jene sind derzeit damit beschäftigt, die Bodenrichtwerte für Zwecke der neuen Grundsteuer auf den Bewertungsstichtag 1. Januar 2022 zu ermitteln. Diese Daten müssen die Gutachterausschüsse bis zum 30. Juni 2022 an die Finanzverwaltung übermittelt haben. Hinsichtlich der Tatsache, dass zahlreiche Gutachterausschüsse neu gegründet wurden und teilweise Zonen für Bodenrichtwerte neu gebildet und bewertet werden mussten, ein straffer Zeitplan.

Für viele zu straff, wie die Ergebnisse der aktuellen BdSt-Umfrage jetzt zeigen. So plädieren 45 Prozent, und damit fast die Hälfte der 131 an der Umfrage teilnehmenden Gutachterausschüsse für eine Fristverlängerung, da sie die für die Bewertung der Bodenrichtwerte vorgegebene Zeit nicht für ausreichend halten. Lediglich 18 Prozent der teilnehmenden Ausschüsse geben an, die Werte bereits ermittelt zu haben.

„Auf Grund dieser Ergebnisse zeichnet sich bereits ab, dass der Stichtag für die Abgabe der Bodenrichtwerte, der 30. Juni 2022, für viele Gutachterausschüsse wohl nicht zu halten ist und dies auch Auswirkungen für die Bürger haben wird“, sagt Eike Möller, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Denn die Immobilieneigentümer sollen laut Zeitplan direkt im Anschluss, sprich in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 ihre Feststellungserklärungen zur Bewertung des Grundbesitzes beim Finanzamt einreichen. „Da die Steuerzahler aber für die Erstellung dieser Steuererklärung auf die Bodenrichtwerte angewiesen sind, sollte das Fristende 31. Oktober deutlich verlängert werden. Es ist den Steuerzahlern und ihren Steuerberatern nicht zuzumuten, immer wieder in den Portalen nachzusehen, ob die von den Gutachterausschüssen ermittelten Werte inzwischen vorliegen“, so Möller.

Die Gutachterausschüsse hatten in der Umfrage zudem die Möglichkeit, auf besondere Probleme bei der Bewertung hinzuweisen. Sehr viele Ausschüsse haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Neben dem Zeitproblem, das zahlreiche Ausschüsse explizit anführen, sehen die Gutachter aber auch bewertungstechnische Probleme. So wird angemahnt, dass insbesondere Grundstücke im Außenbereich nur schwer bewertbar sind. Auch führen mehrere Gutachterausschüsse aus, dass sie insbesondere im Bodenrichtwert als alleinigem Bewertungsmerkmal ein großes Problem sehen. Der Bodenrichtwert sei eine Richtgröße, die nicht geeignet sei, Steuergerechtigkeit herzustellen.

„Auch der Bund der Steuerzahler hat früh vor einer wertbasierten Grundsteuer gewarnt und sich für ein wertunabhängiges Einfachmodell ausgesprochen. Hier wäre keine Wertermittlung notwendig gewesen, lediglich die Flächen für Grundstück und Gebäude wären in die Bemessungsgrundlage eingegangen“, macht Möller deutlich. „Beim jetzigen Modell ist zu befürchten, dass unsere Prognose, wonach es zu großen Verwerfungen bei den Immobilien kommen wird, eintritt“, so Möller weiter.

 

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