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Grunderwerbsteuer hoch, Förderung gestrichen

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 18.08.2023, Philipp Sprengel

Die NRW-Landesregierung hat nun plötzlich ein Förderprogramm beendet, das seit dem 31. August 2022 zahlreichen Menschen in NRW den Wohneigentumserwerb erleichterte. Gleichzeitig wurde das Fördervolumen um 60 Millionen Euro gekürzt. Der BdSt NRW spricht sich gegen dieses Vorgehen aus und fordert die Weiterführung des Förderprogramms.

Seitdem im Jahr 2015 die rot-grüne Landesregierung die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen auf den deutschlandweiten Höchstsatz von 6,5 Prozent erhöht hat, stellt diese ein großes Hindernis für den Erwerb von Wohneigentum dar. Die Steuer macht den mit Abstand größten Teil der Erwerbsnebenkosten aus und erschwert es insbesondere Familien und Geringverdiener, sich den Traum von Wohneigentum zu erfüllen.

Die bis zum Jahr 2022 amtierende schwarz-gelbe Landesregierung hatte sich vorgenommen daran etwas zu ändern. Anstatt die Grunderwerbsteuer einfach zu senken, versuchte die Landesregierung mit Initiativen im Bundesrat die Einführung eines Freibetrags beim Wohneigentumserwerb für Selbstnutzer zu erwirken. Dieses Vorhaben scheiterte, weshalb sechs Wochen vor der letzten Landtagswahl ein Förderprogramm mit einem Fördervolumen von 400 Millionen Euro aufgelegt wurde. Bürgerinnen und Bürger konnten seitdem eine Förderung von zwei Prozent des Kaufpreises für selbstgenutztes Wohneigentum erhalten. Maximal 10.000 Euro wurden an Antragsstellende ausgezahlt, die ab dem 1. Januar 2022 notariell ihren Erwerb nachweisen konnten.

Die Laufzeit des Programms war ursprünglich auf den 31. Dezember 2022 datiert und wurde Ende 2022 von der neuen schwarz-grünen Landesregierung auf unbestimmte Zeit verlängert. Das Förderprogramm sollte weiterlaufen, „so lange noch Geld im Fördertopf ist“, gab das Landesfinanzministerium in einer Pressemitteilung am 9. Dezember 2022 bekannt. Jetzt ist aber plötzlich alles anders. Unangekündigt gab die NRW.BANK, welche das Programm umsetzte, das Ende der Förderung am 14. Juli bekannt.

Die Gründe für die Beendigung des Programms waren erst vollkommen unklar. Noch am 30. Juni waren erst rund 307 Millionen Euro zur Förderung bewilligt worden und die Antragssummer betrug insgesamt 330 Millionen Euro. Da in den Monaten zuvor in der Spitze 20 Millionen Euro pro Monat beantragt worden waren, konnte die Summe von 400 Millionen Euro im Fördertopf am 14. Juli noch nicht ausgeschöpft worden sein. Wie auch diverse Medien fragten wir beim Finanzministerium nach.

Erst Ende Juli verteidigte das Finanzministerium schrittweise die Entscheidung zur Beendigung des Programms. Es sei nie zugesagt worden, das Programm über das ganze Jahr 2023 laufen zu lassen und der Restbetrag von 60 Millionen Euro aus dem Fördertopf würde als „Spar-Beitrag des Finanzressort für den Landeshaushalt“ benötigt, so ein Ministeriumssprecher gegenüber den Medien. Dies ist aus Sicht des BdSt NRW nicht richtig. Die Förderung sollte - wie angekündigt - bis zur vollständigen Auszahlung der 400 Millionen Euro laufen und nicht plötzlich enden, weil die Landesregierung Geld benötigt, um die Schuldenbremse einzuhalten.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte in Aussicht gestellt, den Ländern das Recht zu geben, zum 1. Januar 2024 die Grunderwerbsteuer für Ersterwerbende von selbstgenutztem Wohneigentum faktisch abzuschaffen oder zumindest zu reduzieren. Der BdSt NRW fordert die Landesregierung auf, dieser Möglichkeit zuzustimmen. Die Umsetzung dieser Möglichkeit ist im Koalitionsvertrag vereinbart und sollte bereits jetzt mit einem Gesetzentwurf vorbereitet werden. Erst mit der Verabschiedung des Gesetzes sollte das Förderprogramm beendet und damit Bürokratie abgebaut werden.

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