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Grunderwerbsteuer

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen / Presseinformation 12.01.2024

Bund der Steuerzahler fordert Diskussion über Senkung des Steuersatzes in Berlin

Der Vorsitzende des Bund der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, fordert auch in Berlin von Senat und Abgeordnetenhaus eine Diskussion über die Senkung der Grunderwerbsteuer. In Thüringen wurde zum Jahresbeginn 2024 der Grunderwerbsteuersatz um 1,5 Prozentpunkte auf fünf Prozent gesenkt.

Zudem hat der thüringische Landesgesetzgeber am 20. Dezember 2023 eine Öffnungsklausel für den Fall beschlossen, dass sich der Bundesgesetzgeber zur Übertragung der Gesetzgebungskompetenz bei der Grunderwerbsteuer zur Einführung von begünstigten Erwerbsvorgängen auf die Länder entschließt.

„Eine derartige Entlastung bei der Grunderwerbsteuer brauchen wir auch in Berlin. Sie würde zielgenau insbesondere jungen Familien der Mittelschicht die Bildung von Wohneigentum erleichtern und langfristig zu einer gleichmäßigeren Vermögensverteilung führen. Zudem müssen Wohneigentümer vom Staat auch nicht vor steigenden Mieten geschützt werden“, sagte Kraus. Deshalb fordert der BdSt seit langem einen Verzicht auf die Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum statt einer Freigrenze von nur 2.500 Euro.

Eine zuvor bereits am 22. September 2023 durch die Oppositionsfraktionen im Thüringer Landtag gegen die Stimmen der Regierungskoalition beschlossene Förderung des Ersterwerbs einer Wohnimmobilie zur Selbstnutzung ist damit allerdings wieder aus dem „Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer“ gestrichen worden. Durch einen Zuschuss in Höhe der Grunderwerbsteuer bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro hätten Ersterwerber einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in Thüringen im Ergebnis zusätzlich bis zu 25.000 Euro an gezahlter Grunderwerbsteuer vom Staat zurückbekommen können.

Im Berliner Landeshaushalt sind z.B. für den Wohnraumförderfonds in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt immerhin drei Milliarden Euro eingeplant. Zu seinem Zweck gehört u.a. auch der Erwerb von bestehendem Wohnraum. Das Grunderwerbsteueraufkommen belief sich zum Vergleich während der ersten elf Monate des Jahres 2023 auf gut 885 Millionen Euro.

Seit dem 1. September 2006 dürfen die Länder den Grunderwerbsteuersatz selbst bestimmen, der zuvor bundeseinheitlich 3,5 Prozent betrug. In Berlin wurde der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Berlin belegene Grundstücke beziehen, seither dreimal angehoben und beläuft sich derzeit auf sechs Prozent. In den einzelnen Bundesländern liegen die Steuersätze zwischen 3,5 Prozent (Bayern) und 6,5 Prozent.

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