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Gerichtstermin für unsere Musterklage Rentenbesteuerung

Top News / Presseinformation 31.03.2021

Mündliche Verhandlung findet im Mai statt

Zahlen Senioren zu viel Steuern? Mit dieser Frage befasst sich der Bundesfinanzhof am 19. Mai. Hintergrund ist eine vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Musterklage, die sich gegen die Doppelbesteuerung von Renten richtet. Die Gerichtsverhandlung wird von vielen Senioren dringend erwartet. „Das Bundesfinanzministerium hat die Doppelbesteuerung stets bestritten, selbst als versierte Experten auf das Problem hinwiesen“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Da die Politik nicht handelt, muss das Thema jetzt vor Gericht gelöst werden.“

Der Fall: Kurz erklärt

Mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler klagt ein Zahnarzt, der eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung, dem berufsständischen Versorgungswerk sowie private Renten bezieht (Az.: X R 20/19). In seinem Fall hat die Vorinstanz – das Hessische Finanzgericht – bereits eine Doppelbesteuerung festgestellt, diese aber als geringfügig abgetan. Der zweite Kläger ist ebenfalls BdSt-Mitglied und Steuerberater. Auch in seinem Fall geht es um die Doppelbesteuerung (Az.: X R 33/19). Diese kann entstehen, wenn während des Erwerbslebens Beiträge zur Altersvorsorge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt werden und die Rente bei der Auszahlung erneut besteuert wird. Wie konkret gerechnet wird, wird voraussichtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung sein. Das Bundesfinanzministerium ist den Verfahren beigetreten.

Unser Tipp: Standhaft bleiben

Wer auch in seinem Fall eine Doppelbesteuerung vermutet, kann gegen seinen Steuerbescheid beim Finanzamt Einspruch einlegen. Dafür gilt eine Frist von einem Monat. Verspätete Einsprüche werden nicht akzeptiert. Unser Verband bietet Senioren dazu einen Mustereinspruch an. Oft versuchen die Finanzämter, die Rentner dann zur Rücknahme des Einspruchs zu bewegen und fordern Unterlagen nach. Senioren sollten aber auf ihrem Einspruchsrecht beharren und ergänzend auf die anstehende mündliche Verhandlung verweisen. „Bleiben Sie standhaft“, betont Holznagel. Denn die konkrete Berechnung und Nachweispflicht ist gerade Gegenstand der Gerichtsverfahren.

So geht es weiter

Beide Urteile werden voraussichtlich ebenfalls im Mai, aber an einem gesonderten Termin, verkündet. Wer dann profitiert, hängt vom konkreten Urteilsspruch ab.

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