Bund der Steuerzahler zu Gast in Kerpen
Schwarzbuch 2023/24 - alle Tatorte in NRW
Generalvollmachten & Vermögensverwaltung
Sachverhalt
Klägerin ist eine GmbH & Co KG. Bei dem Ehepaar F. handelt es sich jeweils um Kommanditisten: der Ehemann mit 80 % Festkapitalanteil und die Ehefrau mit 20 %. Die Komplementär GmbH ist nicht am Festkapital beteiligt. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, was wiederum an die FT-GmbH langfristig vermietet wird. Diese vermietet das Grundstück an Dritte weiter. Der Ehemann ist alleiniger Gesellschafter der FT-GmbH. Die Kommanditisten sind zur Geschäftsführung gemeinschaftlich befugt. Laut Gesellschaftsvertrag unterliegen Gesellschafterbeschlüsse dem Einstimmigkeitsprinzip. Das Ehepaar F. hat sich gegenseitig umfassende General- und Vorsorgevollmachten erteilt, die jederzeit widerrufbar sind. Die GmbH & Co KG erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Vermögensverwaltung). Diese wurden in der Vergangenheit entsprechend festgestellt.
Streitfrage
Strittig ist, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt und ein möglicher Gewinn aus dem Verkauf eines...
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