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Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen 2024 verlängert

Top News 19.12.2025

Erfolg für den BdSt / Brief von Präsident Holznagel an die Bundesjustizministerin

Um Steuerberater zum Jahreswechsel zu entlasten, hatte der Bund der Steuerzahler (BdSt) die Politik dazu aufgefordert, die Offenlegung für die Jahresabschlüsse 2024 von kleineren und mittleren Kapitalgesellschaften (nach §§ 325 ff. HGB) zu verlängern bzw. bei Verspätung kein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Mit Erfolg! Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gab jetzt bekannt, dass eine Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 bis Mitte März 2026 nicht beanstandet werde.

In seinem Schreiben an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig Ende November hatte BdSt-Präsident Reiner Holznagel auf die Problemlage aufmerksam gemacht. Die Frist für das Geschäftsjahr 2024 endet bereits am 31. Dezember 2025. Eine verspätete Offenlegung von Jahresberichten sollte nicht sanktioniert werden, so der BdSt. Zudem verwies Holznagel auf den notwendigen Gleichlauf der Fristen für die Steuererklärungen.

Wie das Justizministerium nun weiter mitteilte, komme die leichte Verschiebung des Beginns der Einleitung der Ordnungsgeldverfahren letztmalig in Betracht. Eine generelle Verschiebung der Frist mit Gleichlauf zu den Steuererklärungsfristen müsste auf EU-Ebene beschlossen werden.

 

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