Rettungsschirm für Kommunen ist grundsätzlich hilfreich
„Maximal unkreativer Ansatz“
+++ Freiwillige Gutscheinlösung für Pauschalreisen / Eckpunkte vorgelegt +++
Die Bundesregierung hat Eckpunkte für eine freiwillige Gutscheinlösung für Pauschalreisen beschlossen. Damit sollen die Folgen der Corona-Krise für die Reisebranche gemildert werden.
Zum Hintergrund:
Verbraucher haben wegen europarechtlicher Vorgaben einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Reisepreises bzw. der geleisteten Anzahlungen, wenn die Reise aufgrund von Reisebeschränkungen abgesagt werden muss. Wegen der Corona-Pandemie stehen viele Reiseveranstalter und Reisebüros vor existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen, wenn sie den Reisenden die Vorauszahlungen erstatten müssten.
Die Bundesregierung hat daher auf Grundlage der Empfehlungen der Europäischen Kommission folgende Eckpunkte beschlossen:
Für vor dem 8. März 2020 gebuchte Reisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können, soll der Reiseveranstalter –
statt der sofortigen Erstattung der Anzahlungen bzw. des Reisepreises – den Kunden Gutscheine für spätere Pauschalreisen anbieten können. Allerdings können die Kunden den Gutschein ablehnen. Sie behalten dann ihren sofortigen Erstattungsanspruch. Auf Grundlage dieser Eckpunkte wird das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf für eine freiwillige Gutscheinlösung im Pauschalreiserecht erarbeiten.