Forderung nach Fristverlängerung fand Gehör
Der BdSt Baden-Württemberg hatte sich von Anfang an für eine Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung ausgesprochen. Ende Juli 2022 hatte der BdSt den baden-württembergischen Finanzminister Dr. Danyal Bayaz in einem Schreiben zu einer Verlängerung aufgefordert. Auch deshalb, weil in vielen Regionen die für die Erklärung notwendigen Bodenrichtwerte zum Start der Frist noch nicht verfügbar waren. Mitte Oktober 2022 gaben die Finanzminister der Länder bekannt, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verlängert wird. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg begrüßte diese Entscheidung.