Breite Verbändeallianz mit dem BdSt Baden-Württemberg bringt Musterklage gegen die Grundsteuer B auf den Weg
Musterklage gegen die Grundsteuer B
Förderprogramm zur Grunderwerbsteuer läuft weiter
Erfolg für die Steuerzahler: Heute hat NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk zugesagt, dass das Förderprogramm zur Grunderwerbsteuer im nächsten Jahr weiterläuft.
Erst gestern hatte BdSt-Chef Rik Steinheuer die Landesregierung aufgefordert, das Förderprogramm des Landes zum Erwerb von Wohneigentum über den 31. Dezember 2022 hinaus zu verlängern. In einem zweiten Schritt erwartet der Verband, dass anstelle des Förderprogramms schnellstmöglich eine Freibetrags- und/oder Stufentarifregelung bei der Grunderwerbsteuer eingeführt wird.
"Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte, muss angesichts der zu hohen Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen entlastet werden", sagt BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer. "Das Förderprogramm ist ein erster Schritt und sollte auch im nächsten Jahr weiterlaufen. Andernfalls gehen ausgerechnet Käufer leer aus, denen der Kauf von Wohneigentum durch das gestiegene Zinsniveau derzeit ohnehin stark erschwert wird."
Auf Dauer sollte die Entlastung jedoch ohne den bürokratischen Umweg eines Förderprogrammes greifen. Deshalb schlägt der BdSt NRW vor, eingehend zu prüfen, ob der Landesgesetzgeber eine Freibetrags- oder Stufentarifregelung auch ohne vorherige Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes auf Bundesebene einführen kann."Sollte das nicht möglich sein, sollte der Steuersatz von derzeit 6,5 Prozent gesenkt werden", so Steinheuer. Er hat die Vorschläge des Bundes der Steuerzahler NRW in einem Brief an den Landesminister für Finanzen, Dr. Marcus Optendrenk, übermittelt.