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Finanzverwaltung veröffentlicht Grundsteuer-Transparenzregister

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 09.09.2024

Bund der Steuerzahler fordert Kommunen zur Senkung der Hebesätze auf

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Einen zentralen Bestandteil dieser Neuberechnung bilden die Hebesätze, die von jeder Kommune eigenständig festgelegt werden. Weil die Kommunen die neuen Werte allerdings in der Regel erst zum Jahresende beschließen, tappen Millionen von Grundstücksbesitzer im Dunkeln, wie viel Grundsteuer sie ab dem Jahr 2025 bezahlen müssen. Seit dem heutigen Tag ist das Transparenzregister auf der Homepage des Finanzministeriums frei geschaltet. Der Bund der Steuerzahler begrüßt, dass das Finanzministerium so für mehr Klarheit gesorgt hat.

Anders als die Bundesländer Hessen und Nordrhein-Westfalen ist im baden-württembergischen Register allerdings kein einzelner Hebesatz angegeben, sondern eine Spannbreite. Somit ist die Transparenz für die Bürger natürlich eingeschränkt. Denn sie können eben nicht zweifelsfrei erkennen, wie hoch der aufkommensneutrale Hebesatz ist. Sie können bei der späteren Verabschiedung des Hebesatzes durch den Gemeinderat auch nicht eindeutig unterscheiden, welche Grundsteuererhöhung auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz basiert und welche ggf. einer Hebesatzerhöhung durch die Kommune geschuldet ist.

„Es ist aber erfreulich, dass die Bürger jetzt auch in Baden-Württemberg wissen, welcher Hebesatz und damit welche Grundsteuer ab dem Jahr 2025 zumindest annähernd auf sie zukommen wird“, macht der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller deutlich. Zudem appellierte Möller an die Kommunen, die Hebesätze entsprechend den Vorschlägen des Ministeriums zu senken und die Grundsteuerreform nicht für Steuererhöhungen zu nutzen.

Fest steht, auch wenn sich die Kommunen an die nun vom Finanzministerium errechnete Hebesatzbandbreite halten, wird es im Zuge der Grundsteuerreform Gewinner und teils große Verlierer geben. Denn in Baden-Württemberg wird sich die Grundsteuerlast voraussichtlich in einigen Städten und Gemeinden mitunter deutlich vom Gewerbe in Richtung Wohnen verschieben. Aber auch innerhalb des Wohnens wird es starke Verschiebungen, vornehmlich durch Mehrbelastungen für Ein- und Zweifamilienhäuser, geben. „Das vom Land gewählte Bodenwertmodell dürfte dabei zu besonders hohen Verwerfungen führen, da das Gebäude als Korrekturfaktor für die Grundsteuer in Baden-Württemberg entfällt.“, sagt Möller.

Es sei nicht zu spät, um auch zum jetzigen Zeitpunkt noch Anpassungen und Änderungen in Sachen neuer Grundsteuer im Interesse der Steuerzahler vorzunehmen, macht Möller deutlich. So sollte geprüft werden, inwiefern gesplittete Hebesätze die Zusatzbelastung für das Wohnen verhindern könnten. Diesen Weg geht Nordrhein-Westfalen. Hier können die Kommunen unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen einführen. „Auch wenn mit solchen Maßnahmen nur die Symptome des Kernproblems einer reinen wertbasierten Bodenwertsteuer gemildert werden können“, stellt Möller fest.

Über nachfolgenden Link gelangen Sie zum jetzt freigeschalteten Grundsteuer-Transparenzregister: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer-dossier/transparenzregister

 

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