Das ist die öffentliche Verschwendung 2018/19!
Sprit und Heizöl dürfen nicht teurer werden!
Erfolgreiche Woche für den Bund der Steuerzahler
Bundestag hebt ungerechte Regel zum Verlustabzug auf / So werben wir für Entlastungen von Familien
Der Bund der Steuerzahler hat sich in dieser Woche wieder aktiv für die Rechte der Steuerzahler eingesetzt – und zwar bei gleich zwei Steuergesetzgebungsverfahren. Am Montag waren wir im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen – dort engagierten wir uns für Entlastungen von Familien, die komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle Bürger und Betriebe noch bis Ende 2019 sowie die vollständige Beseitigung der kalten Progression.
Mehr noch: Am gestrigen Donnerstag beschloss der Bundestag, ein Teilstück des § 8c KStG, der den Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften regelt, ersatzlos zu streichen. Das bedeutet: Jetzt können viele GmbHs entstandene Verluste besser nutzen. Dahinter steht eine Musterklage, die unser Verband gewonnen hatte. Und mittendrin setzten wir am Dienstag mit dem neuen Schwarzbuch ein Ausrufezeichen: Bund, Länder und Kommunen müssen mit unserem Steuergeld sorgsamer umgehen!
Für Bürger und Familien im Einsatz
Familien müssen steuerlich endlich spürbar entlastet werden! Dafür setzt sich der Bund der Steuerzahler seit langem ein. In dieser Woche hat der Bundestag beschlossen, das Kindergeld sowie den Kinderfreibetrag ab 2019 anzuheben und die kalte Progression abzubauen. In der Expertenanhörung am Montag machte der Verband jedoch klar: Das Familienentlastungsgesetz ist nur ein erster Schritt. Es sind weitere Verbesserungen möglich und nötig, um Familien steuerlich zu fördern! Zudem sollte der Einkommensteuertarif grundlegend reformiert werden: Für eine echte Entlastung müsste der Steuertarif abgeflacht werden und der Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro greifen. Zudem fordern wir, den Tarif sprichwörtlich auf Räder zu stellen: Für diesen „Tarif auf Rädern“ müssen die Eckwerte – vom Grundfreibetrag bis zur Einkommensgrenze des Spitzensteuersatzes – jährlich an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden!
Auch für Unternehmen gibt es gute Neuigkeiten
Der Bundestag hat beschlossen, den § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG ersatzlos zu streichen. Davon profitieren Kapitalgesellschaften, bei denen innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 Prozent und bis zu 50 Prozent der Anteile übertragen wurden. Die gesetzliche Regelung sah vor, dass bisherige Verluste der Gesellschaft dann anteilig verloren gehen. Damit sollte der missbräuchliche Handel mit Verlustgesellschaften verhindert werden. Allerdings griff die Regel auch, wenn gar kein Missbrauch vorlag, sondern sich nur ein neuer Investor oder Gesellschafter an dem Unternehmen beteiligte. Gegen die pauschale Verlustkürzung unterstützte der Bund der Steuerzahler eine Musterklage bis zum Bundesverfassungsgericht – mit Erfolg! Das Gericht entschied im März 2017, dass der Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG a. F. (jetzt § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG) gegen das Grundgesetz verstößt (Az.: 2 BvL 6/11) und verpflichtete den Gesetzgeber, bis Ende 2018 eine verfassungskonforme Lösung zu finden. Im sogenannten Jahressteuergesetz 2018 schlug die Bundesregierung dann zunächst vor, die Regelung lediglich für den Zeitraum 2008 bis 2015 aufzuheben. Mit dieser Minimallösung waren wir nicht einverstanden. In der Expertenanhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestag haben wir Mitte Oktober klargestellt, dass die Regel komplett – und nicht nur zeitlich befristet – gestrichen werden sollte! Diesen Vorschlag hat der Bundestag in dieser Woche aufgegriffen und verabschiedet.
Das Schwarzbuch: Wer Steuern zahlt, will Sparsamkeit!
Am Dienstag stellten wir unser neues Schwarzbuch der Öffentlichkeit vor: Insgesamt 109 Fälle, in denen nicht sorgsam mit Steuergeld umgegangen wurde, holt das 46. Schwarzbuch „Die öffentliche Verschwendung 2018/19“ ans Tageslicht. Jeder verschwendete Steuer-Euro ist ärgerlich, weil Bürger und Betriebe ihn erarbeitet haben. Das Problem: Es handelt sich nicht um eigenes Geld, mit dem Politiker umgehen – fremdes Geld gibt sich schneller aus!
Leider wird Steuergeld fast nie in Zusammenhang mit der Chance gesehen, die gesellschaftlichen Probleme von Kommunen zu lösen. Denn sobald Probleme in der Pflege oder Bildung auftauchen, wird der Ruf nach Steuererhöhungen oder Sondersteuern laut. Zu vermeidbaren Kosten oder Steuergeldverschwendung ist hingegen nichts zu hören. Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler: Geld, das man einspart, steht für notwendige Ausgaben zur Verfügung!
Das neue Schwarzbuch auf www.schwarzbuch.de
Service-Hotline für interessierte Bürger (kostenfrei): 0800/883 83 88.